11.01.2005 - 5 Volkshochschule AachenJahresabschlußprüfung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Heisler berichtet, dass der Jahresabschluss 2004 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden muss.

Er teilt mit, dass in den Jahren, in denen die VHS durch die Bezirksregierung von der Pflichtprüfung befreit war, das Rechnungsprüfungsamt die Jahresabschlussprüfungen durchgeführt hat.

Seit Gründung der Gemeindeprüfungsanstalt ist dies nicht mehr möglich.

Die Gebühren, die für die Prüfungen anfallen werden, sind voraussichtlich mindestens so hoch wie die einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und werden den Wirtschaftsplan der VHS zusätzlich mit ca. 30.000 – 40.000 Euro jährlich belasten.

Mittel werden dafür nicht bereitgestellt, die VHS muss diesen Betrag zusätzlich erwirtschaften.

 

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Beschluss:

Aufgrund der Verwaltungsvorlage  beschließt der Betriebsausschuss für Theater und  Volkshochschule gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in Verbindung mit § 1  der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlußprüfung in Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (EigBetrJahrabschlVO) und  § 11 Abs. 2 der Satzung für die Volkshochschule Aachen der  Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne vorzuschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Valk, Bay, Reismann, Dr. Paffen und Partner, Matthiashofstr. 47 – 49 in 52064 Aachen (VBR) mit der Durchführung der Jahresabschlußprüfung zum 31. Dezember 2004 für die Volkshochschule Aachen zu beauftragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig