26.01.2010 - 5 StollenwegEinstufung als Erschließungsanlage im...

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Beratung

 

 

Herr Niederhäuser erläutert die Verwaltungsvorlage, wonach der jetzige Zustand des Stollenweges ausreichend für eine zum Ausbau bestimmte Erschließungsstraße im Sinne des BauGB sei. Bei der Eingemeindung 1972 habe die ehemalige Gemeinde Eilendorf den Stollenweg irrtümlich als fertiggestellte Erschließungsstraße nicht entsprechend eingestuft. Der Stollenweg sei rechtlich noch eine Privatstraße, würde aber tatsächlich analog einer Erschließungsstraße nach dem BauGB genutzt. Mit Hinblick auf Bauanträge in diesem Bereich ist aus Gründen der Rechtssicherheit der Status einer Privatstraße aufzugeben und der Stollenweg im Sinne der Straßeneinstufungen im Jahre 1972 ebenfalls als Erschließungsanlage zu klassifizieren. Der Stollenweg entspricht der heute üblichen Ausstattung einer dem Anliegerverkehr dienenden Sackgasse. Herr Niederhäuser wies darauf hin, dass die Müllabfuhr nicht mehr in den Stollenweg hineinfahren darf.

 

Herr Plum (Bd.90/Die Grünen) bemerkt, dass in den letzten Jahren im Stollenweg bereits ein Wohnhaus errichtet worden sei. „Warum war bei diesem Neubau keine Einstufung erforderlich?“

 

Herr Niederhäuser entgegnet, dass die Erschließung dieses Wohnhauses über die Nirmer Straße erfolgte. Letztlich habe der Eigentümer seinen Zugang zum Haus über den Stollenweg angelegt.

 

Herr Römer (CDU) hält im Prinzip die Bebauung im Stollenweg nicht für möglich. Er fragt: „Nach welchen Vorschriften richtet sich die Bebauung?“

 

Herr Niederhäuser antwortet, dass der Fachbereich Bauaufsicht die Bauanträge nach § 34 BauGB beurteile. Bei der jetzigen Entscheidung gehe es ausschließlich um straßenrechtliche Belange und nicht um planungsrechtliche Regelungen.

 

Herr Schäfer (SPD) weist darauf hin, dass der Allgemeinheit und den Anliegern keine Kosten entstehen dürfen. Ansonsten habe er gegen die Einstufung des Stollenweges als Erschließungsstraße keine Bedenken.

 

Für Herrn Römer (CDU) stellt sich die Lage so dar, dass, wenn im Stollenweg mehr gebaut wird auch mehr Verkehr auf die Josefstraße bzw. Nirmer Straße gelenkt werde.

 

Herr Niederhäuser bemerkt, mit der Einstufung des Stollenweges als Erschließungsstraße schaffe man nunmehr die Möglichkeit Ausbau- oder sonstige straßenrechtliche Verträge für zusätzliche Nutzungen über den heutigen Bestand hinaus abzuschließen.

 

Herr Plum (Bd.90/Die Grünen) kann sich nicht vorstellen, dass auf dem kanalisierten Kleebach Baugrundstücke entstehen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, den Stollenweg als eine zum Ausbau bestimmte, bereits im Jahre 1972 fertiggestellte Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.

Der dauerhafte LKW-Verkehr soll für künftige Vorhaben bis zur Fertigstellung des Stollenweges untersagt werden, soweit er über den erforderlichen Bedarf hinausgeht. Die Müllabfuhr und in geringem Umfang auch der Anliegerverkehr dürfen nach wie vor den Stollenweg befahren.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.