10.02.2010 - 10 Satzungen über die förmliche Festsetzung der Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister merkt an, dass es sich hierbei nicht um die Festsetzung der Sanierungsgebiete selbst, sondern lediglich um die Terminierung der Umsetzung handele.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig, dass die Sanierungen der Sanierungsgebiete Frankenberger Viertel und Aachen-Brand bis zum 31.12.2021, sowie das Sanierungsgebiet Aachen- Nord bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden sollen.

 

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