03.03.2010 - 16 Geschäftsordnung für das Bürgerforum

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu waren zur Sitzung Tischvorlagen von der Verwaltung und der Fraktion Die Linke verteilt worden.)

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, zitiert § 4 Abs. 4, nach dem die Redezeit für Erläuterungen und Begründungen des Antragstellenden auf 10 Minuten begrenzt sei. Hier wünsche sich die Fraktion eine Formulierung, nach der es jedem Antragstellenden gestattet sei, auch mehrfach zu Wort zu kommen, so wie es im Rat der Stadt praktiziert werde.

Des Weiteren weist er auf das fehlende Gendering der Personenbezeichnungen in der Geschäftsordnung hin und bittet um entsprechende Änderung.

 

Die Schaffung des Bürgerforums und die damit verbundene Stärkung der Bürgerbeteiligung, so dessen Vorsitzender Ratsherr Schultheis, sei ein Anliegen aller Ratsfraktionen. Hiermit habe man ein Projekt auf den Weg gebracht, welches sich noch in einem laufenden Prozess befinde. Daher könne nicht davon ausgegangen werden, dass die vorliegende Fassung der Geschäftsordnung das Endprodukt darstelle.

Durch die von Ratsherrn Müller vorgetragene Regelung habe man keine Beteiligungsrechte beschneiden sondern lediglich sicherstellen wollen, dass jeder Antragstellende die Möglichkeit bekomme, sein Anliegen vorzutragen.

Die letzten beiden Sitzungen haben gezeigt, dass Antragstellende mehrfach zu Wort gekommen seien, was im Übrigen auch in der Hand des Vorsitzenden belassen bleiben solle, der an der ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzung interessiert sei.

Daneben seien mehrere Änderungen vorzunehmen. Ein Bürger habe die Frage aufgeworfen, ob das Bürgerforum nicht die Bezeichnung „Einwohnerforum“ tragen müsse. Dies lehne die SPD-Fraktion jedoch ab, weil der Begriff „Bürgerforum“ ein emanzipatorischer sei.

In § 1 Abs. 4 seien zum Ersten ebenfalls die Einwohnerinnen und Einwohner zu nennen. Zum Zweiten solle im Zuge des gemeinsamen Interesses von Bürgerinnen und Bürgern und der politischen Gremien „ihrer Stadt“ durch „unserer Stadt“ ersetzt werden.

§ 2 Abs. 2 enthalte die Regelung, dass nur ein Anliegen pro Sitzung vorgebracht werden dürfe. Hier bittet er um Prüfung der Zulässigkeit dieser Beschränkung.

Hinsichtlich des fehlenden Genderings verweist er auf die §§ 3 Abs. 5 und 9 Abs. 1 Buchst. a der Geschäftsordnung.

Abschließend teilt er mit, dass die Einrichtung des Bürgerforums einen positiven Eindruck hinterlassen habe.

 

Ratsherr Schnitzler, UWG, bestätigt die positive Resonanz der Bürgerinnen und Bürger auf den neuen Ausschuss.

Trotz des Versprechens von Ratsherrn Schultheis und von Kämmerin Grehling, etwaige Unstimmigkeiten in der Geschäftsordnung in sechs Monaten zu prüfen und zu beseitigen, möchte er jetzt schon einige kleine Verbesserungen erläutern.

§ 1 Abs. 3 solle auf § 25 der GO NRW verweisen, der ebenfalls Regelungen zu Einwohneranträgen enthalte. Die hier festgesetzte Altersbegrenzung auf 14 Jahren würde er gerne vorverlegt wissen, damit auch schon Kinder die Fragestunde für ihre Anliegen nutzen können.

Anknüpfend an Ratsherrn Schultheis empfehle auch er die Ergänzung in § 1 Abs. 4 um die Einwohnerinnen und Einwohner, um diesen, trotz des fehlenden Kommunalwahlrechts, die Möglichkeit zur Meinungsäußerung zu geben.

§ 2 solle einen Verweis auf § 24 GO NRW beinhalten.

§ 3 Abs. 3 solle die Regelung enthalten, dass neben den Anregungen, Anträgen und Beschwerden ebenfalls die dazu gehörenden Anlagen zugestellt werden sollen. Hier habe es den Fehler gegeben, dass diese im Ratsinformationssystem sichtbar waren, bevor sie in das Bürgerinformationssystem eingestellt wurden.

In § 4 solle, entsprechend der gängigen Praxis, die Redezeitbeschränkung gestrichen und stattdessen die Erlaubnis zu Mehrfachmeldungen eingefügt werden.

§ 9 Abs. 1 Buchst. b solle durch den Zusatz ergänzt werden „und sofern die Behandlung nicht Aachener Anwohner betrifft“. Hierdurch solle gewährleistet werden, dass auch Anliegen vorgetragen werden können, die aufgrund eines Eingriffs durch Landes-, Bundes- oder sogar EU-Recht entstanden seien.

§ 10 Abs. 1 solle durch eine kurze Fristangabe, wie bspw. „unverzüglich“ oder „innerhalb einer Woche” ergänzt werden, um eine möglichst zeitnahe Information der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschreibt die Einrichtung des Bürgerforums als wegweisenden Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung und bezeichnet die Stadt Aachen diesbezüglich als bundesweiten Vorreiter.

Aus der Zusammenarbeit der Fraktionen sei eine insgesamt tragfähige Geschäftsordnung für das Bürgerforum entstanden, die letztendlich den Gedanken des Bürgerforums abbilde.

Den Antrag der Fraktion Die Linke zu § 4 Abs. 4 verstehe die CDU-Fraktion als Klarstellung dahingehend, dass der Antragstellende oder die Antragstellende den Antrag nicht nur begründen dürfe, sondern auch nachher in die Diskussion eingebunden sei. Dies entspreche eben dem schon genannten Gedanken, der dem Bürgerforum zu Grunde liege, weshalb man diesem Antrag zustimme.

Dem zweiten Änderungsantrag zu den Personenbezeichnungen werde man nicht folgen.

Den über Ratsherrn Schultheis eingebrachten Antrag der SPD-Fraktion werde man ebenfalls nicht mittragen und es dabei belassen, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller lediglich ein Anliegen vorbringe. Es sei relativ selten, dass zwei Anliegen die gleiche Wichtigkeit besäßen.

Des Weiteren bevorzuge die CDU-Fraktion die Bezeichnung Bürgerforum, zumal diese ohnehin schon durch die Verabschiedung der Hauptsatzung festgelegt worden sei.

Abschließend gibt er den Hinweis, dass es nicht möglich sei, allein aufgrund der Zusage von Ratsherrn Schultheis und Kämmerin Grehling eine Änderung der Geschäftsordnung für das Bürgerforum herbeizuführen. Eine solche Entscheidung obliege in letzter Konsequenz dem Rat der Stadt

 

Ratsfrau Griepentrog, Fraktion Die Grünen, bezieht sich auf die bereits angesprochene Redezeit der Antragsteller und befürwortet diese. Eine weitere Begrenzung auf 3 Minuten lehne sie ab, zumal die vergangenen beiden Sitzungen gezeigt haben, dass sich die jetzige Regelung in der Praxis bewähre.

Eine Ausweitung der Altersgrenze halte sie ebenfalls für überflüssig, da davon auszugehen sei, dass auch Kinder im Falle eines Anliegens vorsprechen dürfen.

Des Weiteren seien im Bürgerforum keine Angelegenheiten auf Landes-, Bundes- oder Europaebene zu klären. Es sei installiert worden, um Probleme von Aachener Bürgerinnen und Bürgern und Einwohnerinnen und Einwohnern und damit allein die Stadt Aachen betreffende Belange zu erörtern.

 

Ratsherr Schnitzler, UWG, betont noch einmal, dass es ihm nicht darauf ankomme, wie das Bürgerforum letztendlich genannt werde, sondern dass es eine rechtliche Konsequenz nach sich ziehe, wenn Einwohnerinnen und Einwohner gleichermaßen wie Bürgerinnen und Bürger im Text der Geschäftsordnung aufgelistet werden.

 

Ratsherr Gerger, Piraten, unterstützt die Aussage, dass die Formulierungen in der Geschäftsordnung juristisch und inhaltlich einwandfrei zu sein habe und den Sinn und Zweck des Bürgerforums ausdrücken solle.

 

Der Oberbürgermeister lässt abschließend über die Geschäftsordnung, unter Berücksichtigung der von Ratsherrn Baal aufgelisteten Änderung, abstimmen.

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Rat beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen gemäß §§ 7, 24 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Aachen die beigefügte Geschäftsordnung für das Bürgerforum unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderung de § 4 Abs. 4.

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