03.03.2010 - 14 Änderung der Hauptsatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister entschuldigt sich bei dem Rat der Stadt für die späte Freigabe dieses Tagesordnungspunktes in das Allgemeine Ratsinformationssystem. Grund hierfür sei der Grundsatzbeschluss, dass die Veröffentlichung der Vorlagen erst dann vorgenommen werde, wenn sie in Schriftform den Ratsmitgliedern zugegangen seinen.

Er bittet darum, hier gemeinsam nach einer zukünftigen Lösung zu suchen und diese schriftlich festzuhalten.

 

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, kritisiert den schon vom Oberbürgermeister angemerkten späten Zugang dieser Ratsvorlage. Hierdurch sei es kaum möglich gewesen, in angemessener Weise hierüber in den Fraktionssitzungen zu debattieren.

Positiv merkt er an, dass die Verwaltung zur besseren Übersicht eine entsprechende Synopse erstellt habe, die das Erfassen der Änderungen der Satzung vereinfacht habe.

Das Bürgerforum habe in seiner gestrigen Sitzung alle Änderungen anstandslos beschlossen, weshalb die FDP-Fraktion es ihm gleich tun werde.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, schließt sich der Kritik von Ratsherrn Helg an und merkt an, dass man den zu beratenden Punkt überhaupt erst am Wochenende auf die Tagesordnung gesetzt habe.

Ferner sei es sinnvoll gewesen, vor Änderung der Hauptsatzung den Hauptausschuss hierzu zu hören und seine Entscheidung abzuwarten.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, unterstützt die Ausführungen seiner beiden Vorredner. Ursprünglich habe man bereits in der 15. Wahlperiode die Satzungsänderung beschließen wollen, diese dann aufgeschoben, weshalb nicht nachvollziehbar sei, dass jetzt mit Eile gehandelt und entschieden werden müsse.

 

Der Oberbürgermeister begründet die Verzögerung damit, dass die Satzungsänderungen im Vorfeld eingehend innerhalb der Verwaltung abgestimmt und diskutiert wurden. Dies habe länger gedauert als erwartet.

 

Ratsherr Baal bringt als Vorsitzender der CDU-Fraktion für diese den Antrag ein, in § 23 Abs. 8 der Hauptsatzung die Altersgrenze für die Erstattung der Kinderbetreuungskosten von dem 10. auf das 14. Lebensjahr anzuheben, da dies dem Alltag der Ratsmitglieder eher gerecht werde.

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Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig die Änderung Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 (in der Fassung der zehnten Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 03. März 2010) unter Berücksichtigung des mündlich eingebrachten Antrages der CDU-Fraktion hinsichtlich der Anhebung der in § 23 Abs. 8 genannten Altersgrenze für die Erstattung der Kinderbetreuungskosten auf das 14. Lebensjahr.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2100&TOLFDNR=37338&selfaction=print