03.03.2010 - 18 Antrag der SPD-Fraktion: Festlegung der Städte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 03.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion, stellt zu Beginn die Frage, ob es den Beitrag der Stadt Aachen zur Umlage zur StädteRegion beeinträchtige, wenn diese beschließe, das Defizit hälftig aus der eigenen Rücklage zu zahlen und hälftig von den ihr angehörenden Kommunen einzufordern.
Stadtkämmerin Grehling erklärt, dass die im Haushalt festgesetzte und über die Veränderungsnachweisung korrigierte Umlagenhöhe, ausgerechnet auf der Basis der alten Modellhaushalte und bei Unterstellung der hälftigen Verteilung, dem Ansatz des Regionshaushaltes entspreche. In Zahlen ausgedrückt bewege man sich bei 152 Mio. Euro.
Die Frage der Spitzabrechnung sei noch nicht zu beantworten, da die tatsächliche Aufwandserhöhung, die sich durch zusätzliche Aufgaben ergebe, nicht messbar sei. Hier finde derzeit ein Abgleich der jeweiligen Produkthaushalte statt, der über die Jahre hinweg fortgeführt werde.
Sie weist darauf hin, dass unterjährig die Möglichkeit bestehe, eine Anpassung zu fordern bzw. in die Diskussion zu treten, sollte sich herausstellen, dass der übertragene Aufgabenbereich zu einer atypischen Belastung führe. Daneben sei eine im 3-Jahres-Abstand stattfindende Revision festgelegt worden.
Klar sei, dass es in der mittelfristigen Finanzplanung einen Anpassungsbedarf geben werde, da jetzt schon für das Jahr 2013 eine Divergenz absehbar sei.
Für Ratsherrn Pilgram besteht nach diesen Ausführungen weiterer Klärungsbedarf.
Ratsherr Höfken fragt, ob sich für die Stadt Aachen ein Mehrertrag einstelle, würde die StädteRegion entscheiden, das vorhandene Defizit aus der eigenen Rücklage zu begleichen.
Die Revisionsklausel gelte für beide Seiten, so Stadtkämmerin Grehling. Daraus ergebe sich ein entsprechender Aufrechnungs- bzw. Aufstockungsanspruch ihrerseits, wenn der Finanzbeitrag der Stadt Aachen bei einer Gegenrechnung unter den angesetzten Aufwand für die Aufgabenerfüllung liege.
Der Oberbürgermeister weist auf die Sonderrolle der Stadt Aachen in der StädteRegion hin, deren Ausgestaltung noch nicht hinreichend geregelt sei.
Grundsätzlich obliege der Beschluss über die Umlage dem Städteregionstag. Bei der Ausgestaltung der Umlage seien allerdings die Städte und Gemeinden angemessen zu beteiligen. Hierzu habe es zwei Sitzungen des Städteregionsrates und der (Ober-) Bürgermeister gegeben, in denen ausführlich über die Umlage diskutiert worden sei. Letztendlich sei man zu dem Entschluss gekommen, die Ausgleichsrücklage nicht in einem Jahr sondern verteilt auf zwei Jahre zu verwenden, auch wenn dies nicht die Optimallösung für alle Beteiligten sei. Daher seien einige Meinungen im Nachhinein anders formuliert worden.
Wichtig sei jedoch, einen gemeinsamen Konsolidierungskurs zu finden, da Kommunen, anders als Kreise bzw. hier konkret als die StädteRegion, im Falle des Haushaltssicherungskonzeptes oder des Nothaushaltes gezwungen der Kommunalaufsicht unterliegen.
Ratsherr Haase, SPD-Fraktion, bestätigt den vom Oberbürgermeister angesprochenen Klärungsbedarf und beschreibt diesen als Grauzone. So sei bei den freiwilligen Aufgaben der StädteRegion, gerade in den Bereichen Sport und Kultur, durch weitere, teilweise auch unentgeltliche, Angebote ein Anstieg der Kosten zu erwarten, der sicherlich bei der Berechnung der Umlage eine Rolle spiele. Hierbei blieben die Förderungen oder Veranstaltungen der Stadt Aachen unbeachtet.
Genau diese offenen Fragen gelte es derzeit mit dem Verwaltungsvorstand und der Verwaltungskonferenz der StädteRegion zu klären, so der Oberbürgermeister. Man sei sich zwar der Sonderstellung bewusst gewesen, aber nicht der Detailprobleme, die diese nun aufwerfe. So werde die Stadt nun mit fremden Beschlüssen konfrontiert, habe mit Aufgabenüberschneidungen zu kämpfen oder solle der StädteRegion möglicherweise Mittel für Aufgaben bereitstellen, die nicht übertragen worden seien und damit weiterhin ihr obliegen. Diese Sachverhalte seien nach und nach auf sachlicher Basis zu klären und im Nachhinein gesetzlich zu fixieren.
Wichtig sei, gemeinsam einen regionalen Weg zu finden und die Zusammenarbeit im Sinne der Konsolidierung zu stärken. Die StädteRegion sei hierzu ein geeignetes Instrument, wenn man die Feinheiten festgelegt habe.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, interpretiert den Antrag der SPD-Fraktion dahingehend, dass Acht auf weitere finanzielle Belastungen und Entscheidungen zu geben sei, die ohne die Bildung der StädteRegion nicht entstanden seien. Hier unterstelle er dieser jedoch, dass die Haushaltsberatungen die Lage und Interessen der anderen Gemeinden und Städte berücksichtige.
Es sei zu bedenken, dass die durch die Umlage entstehenden Kosten auch dann in den Haushalt einfließen würden, wäre die StädteRegion nicht gebildet worden.
Rechnerisch sei nachvollziehbar, dass die StädteRegion zunächst auf die Ausgleichsrücklage zurückgreifen und diese aufbrauchen solle. Allerdings führe dies in den Weg der Handlungsunfähigkeit. Dies könne vor dem Hintergrund der vielen Mühen und Erwartungen nicht gewünscht sein. Daher appelliere er an den Rat, dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zu folgen.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Ratsherr Höfken, stellt noch einmal sein Interesse an den Konsequenzen der Umlage für den städtischen Haushalt heraus. Die Ausführungen der Kämmerin seien hier nicht ausreichend verständlich gewesen.
Zu Beginn der Beratungen habe niemand erahnen können, in welcher Höhe sich das Defizit der StädteRegion bewegt habe. Nun stelle sich die Frage, ob die StädteRegion dieses allein verursachte Minus allein trage oder die Kommunen hälftig zur Deckung herangezogen würden. Der allgemeine Tenor der anderen Städte und Gemeinden sei die erste Lösung.
Mit Hinweis auf die vorangegangene Entscheidung zu der Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen für unter 3-Jährige, die vielleicht in Abhängigkeit einer anderen zukünftigen Entscheidung der StädteRegion hätten geschaffen werden können, bittet er die Verwaltung bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen um eine schriftliche Erklärung zu der Umlage.
Darüber hinaus bitte er um die Fassung eines deklaratorischen Empfehlungsbeschlusses in Form einer Aufforderung an den Städteregionstag, die Rücklage, so weit wie möglich aufzuzehren.
In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass die StädteRegion eher in der Lage sei, der Haushaltssicherung durch die Umlage zu entgehen, was für die ihr angehörenden Städte und Gemeinden nicht möglich sei.
Der Oberbürgermeister beschreibt die unterschiedlichen Haushaltssituationen der Städte und Gemeinden und platziert die Stadt Aachen hier in der Mitte. Die Umlage sei aufgrund der Kenntnis der Aufgabensteigerung bereits als Mehraufwand in die Umlage einbezogen worden. Daher sei die Stadt nicht gezwungen, sämtliche Ausgleichsrücklagen aufzuzehren und sei zumindest für die nächsten drei Jahre in der Lage, lediglich anzeige- und nicht genehmigungspflichtig zu bleiben. Aus diesem Grunde werde nicht die kurzfristige, sondern eher die nachhaltige Finanzentwicklung energisch diskutiert. Als ungeklärtes Beispiel nennt er den inflationären Zuwachs bei auf die StädteRegion übertragenen Aufgaben und die Frage, ob dieser in die Umlage einfließe oder von den ehemaligen Kreiskommunen zu finanzieren sei, weil es sich um eine originäre Aufgabe handele. Greife man solche Probleme nicht kurzfristig auf, stehe man in einigen Jahren vor wesentlich schwerwiegenderen Problemen, als vor dem, ob der Ausgleichsrücklagenverzehr jetzt oder im nächsten Jahr stattfinden solle.
Daher schlage er vor, in den Beschluss einzubringen, dass im Interesse der beteiligten Kommunen gemeinsam eine nachhaltige Konsolidierung angestrebt werde, bei der der Verzehr der Ausgleichsrücklage berücksichtigt werde.
Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, bittet um die Erstellung einer Übersicht über die Bereiche, in denen es bei der StädteRegion zu Mehrausgaben komme, mit Ausnahme der übertragenen Aufgaben. Dies sei von Wichtigkeit, um die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen und damit die nachhaltige Finanzentwicklung beurteilen zu können.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Ratsherr Baal, erklärt, dass sich der absolute Zahlbetrag bei Veränderung der Regionalumlage so lange nicht ändere, wie man sich im Bereich der übertragenen Aufgaben bewege. Der höhere Zahlbetrag ergebe sich lediglich aus der Kostensteigerung bei den übertragenen Aufgaben, wie z.B. im Sozialbereich. Diese Kosten wären auch angefallen, hätte es eine StädteRegion nicht gegeben.
Hinsichtlich der Spitzabrechnung sei es natürlich ein Unterschied, ob zunächst eine hohe Umlage in kleinen Schritten gezahlt werde und anschließend eine niedrige Spitzabrechnung erfolge oder umgekehrt, weil sich dies bei den Kassenkrediten und damit bei der Zinsbelastung bemerkbar mache.
Die so genannten neuen Aufgaben seien ohne Spitzabrechnung umlagerelevant. Hier gehe er allerdings aufgrund der nicht lange zurück liegenden Gründung der StädteRegion davon aus, dass es hiervon nicht viele geben könne, so dass sich nicht relevant auf den Haushalt auswirkten.
Abschließend formuliert er den Beschlussvorschlag, dass der Rat der Stadt Aachen an die Städteregionstag-Mitglieder sowie an die StädteRegion als Gebietskörperschaft appelliere, dass man das Problem der Haushaltskonsolidierung aller städteregionalen Kommunen sowie der StädteRegion gemeinsam koordiniert vornehmen solle. Dies entspreche auch letztendlich dem Tenor dessen, was im Antrag der SPD-Fraktion gemeint sei.
Der Oberbürgermeister unterstützt diesen von Ratsherrn Baal vorgeschlagenen Beschluss.
Ratsfrau Schmitt-Promny, Fraktion Die Grünen, unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion, schließt sich aber gleichzeitig Ratsherrn Baal an, was die genaue Analyse der Kostensteigerungen angeht.
Sie halte die derzeit stattfindende Polarisierung zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion als nicht zum Ziel führend, weil die Stadt Aachen immerhin ein Mitglied sei. Im Kulturbereich bspw. gebe es im Haushalt der Stadt einen relativ kleinen Ansatz, während in diesem Sektor bei der StädteRegion ein sechsstelliger Betrag generiert worden sei. Ein mit diesen Mitteln finanziertes Kulturprogramm käme immerhin auch der Stadt Aachen zu Gute.
Im Rahmen der Auseinandersetzungen seien daher vielmehr Bund und Land Adressat und nicht die StädteRegion.
Der Vorsitzende lässt abschließend über den von Ratsherrn Baal formulierten Beschlussentwurf abstimmen.