16.06.2010 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgersmeister merkt an, dass keine schriftlichen Anfragen vorliegen.

 

1.              Frage von Herrn Alfred Kapellmann, Friedensstraße 4, 52080 Aachen

              betr.: Maßnahme zur Schulwegsicherung und Umgestaltung der Fahrbahnverengung Friedensstraße/Hergelsbendenstraße

              - gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr Kapellmann verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 22.10.2008 zum Tagesordnungspunkt „Engstelle Hergelsbendenstraße“, in dem die Verwaltung beauftragt worden sei, eine Planung zur Gestaltung der Fahrbahnverengung Hergelsbendenstraße für das jetzt vorhandene Provisorium zu erstellen. Statt einer Vorlage mehrerer Gestaltungsvorschläge habe der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen jedoch nur eine Verlegung der Engstelle von der Hergelsbendenstraße in die Friedensstraße verlegt. Dies entspreche einem eigenmächtigen Handeln ohne jede Rechtsgrundlage. Auch der am 14.01.2009 in der Bezirksvertretung gefasste Beschluss zur Schulwegsituation Friedensstraße mit dem Umbau des Einmündungsbereiches Alt-Haarener Straße/Friedensstraße enthalte keinen entsprechenden Auftrag.

Aus diesem Grunde seien die hierauf basierenden Beschlüsse des Mobilitätsausschusses am 22.04.2010 und der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 28.04.2010 nicht rechtswirksam. Am 12.05.2010 habe er förmlichen Widerspruch gegen letzteren eingelegt.

Er stellt daher nun die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der Rat der Stadt berechtigt sei, die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Maßnahme zur Schulwegsicherung und der Umgestaltung der Fahrbahnverengung zur Verfügung zu stellen.

 

Der Oberbürgermeister gibt an, die Frage aufgrund ihrer Komplexität nicht mündlich beantworten zu können. Als Rechtsgrundlage für den Beschluss seien die Gemeindeordnung des Landes NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Aachen heranzuziehen.

Er werde Herr Kapellmanns Frage jedoch ausführlich in schriftlicher Form beantworten.

 

Stadtkämmerin Grehling führt aus, dass Herr Kapellmann eine Frage fast gleichen Wortlautes bereits im Finanzausschuss gestellt habe. Sein Widerspruch vom 12.05.2010 sei nicht bescheidbar, da der von der Bezirksvertretung Aachen-Haaren gefasste Beschluss nicht rechtsmittelfähig sei. Damit dürfe der Rat der Stadt über die eingereichte Vorlage entscheiden.

Dies werde Herrn Kapellmann jedoch noch schriftlich zugestellt.

 

 

2.               Frage von Frau H., Aachen

              betr.: Dauer von Ratssitzungen

              - gerichtet an Ratsfrau Schlick

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Frau H. beschreibt, dass durch die umfangreichen Tagesordnungen die Sitzungen des Rates der Stadt oftmals bis in die Abendstunden andauern, wodurch die Konzentration und die Aufmerksamkeit aller Anwesenden stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Als Beispiel nennt sie die siebte Sitzung des Rates der Stadt am 21.04.2010.

Sie fragt daher, ob die Möglichkeit der Einberufung einer Sondersitzung für einzelne Punkte, wie bspw. Haushalts-, Stellen- und Finanzplanungen, möglich sei.

 

Ratsfrau Schlick gibt an, dass in der von Frau H. angeführten Sitzung zu Tagesordnungspunkt 3 des nichtöffentlichen Teils erheblicher Beratungsbedarf bestanden habe. Dieser Punkt habe nur im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden können.

Im Übrigen obliege alleine dem Oberbürgermeister das Recht der Aufstellung der Tagesordnung.

 

Der Oberbürgermeister verspricht, den Hinweis von Frau H. zu beherzigen.