07.07.2010 - 12 Rechtmittel gegen die Entscheidungen des Verwal...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die CDU-Fraktion werde der Verwaltungsvorlage und damit der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zustimmen, so der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Baal. Grund hierfür sei nicht die Frage der Sitzverteilung, sondern vielmehr die Frage, ob durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Rechtssicherheit erlangt worden sei.

Die von der Stadt Aachen errechnete Sitzverteilung im Rat der Stadt sei durch das Innenministerium bestätigt und anschließend durch den Wahlprüfungsausschuss beschieden worden. Nach Überprüfung dieses Verfahrens sei das Verwaltungsgericht zu dem Schluss gekommen, dass nach dessen Meinung ein Fehler in der Gesetzgebung vorliege, eine andere Wertung jedoch ebenfalls zulässig sei. Aus einer solchen Erläuterung ginge keine endgültige Rechtssicherheit hervor, so dass auch die Frage der Sitzverteilung unverändert vakant bleibe. Die Berufung sei daher dringend erforderlich.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Baal an. Durch den Rat der Stadt könne die Frage der Sitzverteilung nicht geklärt werden, so dass es einer höchstrichterlichen Entscheidung bedürfe.

Er hofft, dass die nun amtierende Landesregierung eine entsprechende und abschließende Regelung für die Zukunft schafft.

 

Ratsherr Schnitzler, UWG, kündigt an, dem Beschlussentwurf nicht zuzustimmen.

Das Innenministerium habe mit dem Kommunalwahlgesetz, welches vorrangig vor der Kommunalwahlordnung anzuwenden sei, ein schlecht in der Praxis umsetzbares Regelwerk geschaffen. Folge man den hier festgehaltenen Verfahrensweisen, werde man auch mit der Berufung scheitern.

 

Auch Ratsherr Gerger, Piraten-Partei, werde dem Beschluss nicht zustimmen. Vorliegend sei § 33 Kommunalwahlgesetz und damit ein in seinem Inhalt veralteter Paragraph angewendet worden. Daher sei für ihn nicht schlüssig, in welchem Punkt Unklarheit bestehe.

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Beschluss:

Der  Rat der Stadt Aachen beschließt bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich, gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts vom 27.05.2010 in Sachen Vorstand der Wählergruppe ELA gegen den Rat der Stadt Aachen (4 K 125/10) und Dr. Helmut Kliege gegen den Rat der Stadt Aachen (4 K 16/010) Berufung einzulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage