08.09.2010 - 7 Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuc...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf den Beschlussentwurf und den Nachtrag.

 

Ratsfrau Weinkauf, Vorsitzende des Personal- und Verwaltungsausschusses, gibt an, dass der Ausschuss in seiner heutigen Sitzung sehr intensiv über diesen Tagesordnungspunkt diskutiert habe, da die Tischvorlage nur unzureichend auf die mit der Personalüberleitung verbundenen Regelungen zu Rückkehrrecht, Härtefallregelung oder Fahrtkostenerstattung eingehe. Die Verwaltung habe hierzu die Auskunft erteilt, dass bereits mehrere Maßnahmen eingeleitet worden seien.

Daher habe der Personal- und Verwaltungsausschuss mit einer Gegenstimme beschlossen, dem Rat der Stadt den Beschluss zur Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Rheinland zu empfehlen.

 

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, führt aus, dass sie in der heutigen Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses gegen den Beschluss gestimmt habe. Sie habe um eine Vertagung der Beschlussfassung gebeten, um die Ergebnisse aus den noch anstehenden Gesprächen mit dem Personalrat zu den Härtefällen und die zum Thema angesetzte Belegschaftsversammlung abzuwarten und in die Entscheidung einfließen zu lassen.

Dem sei nicht stattgegeben worden, weshalb die Fraktion Die Linke gegen den Beschluss stimmen werde.

 

Der Oberbürgermeister gibt an, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Personalrat versuche, den Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht zu werden und sehr intensiv sämtliche Einzelfälle prüfe.

Reduzieren

Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Ausschusses für  Umwelt und Klimaschutz und des Personal- und Verwaltungsausschusses fasst der Rat bei drei Gegenstimmen folgende Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Aachen

 

1.              stimmt zu,

 

a)              dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2011 errichtet wird.

Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) durch und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage 1) sowie auf der Grundlage des Entwurfs eines zwischen dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben  (Anlage 2).

 

b)              dass die im Fachbereich Chemische Lebensmitteluntersuchung der Stadt Aachen beschäftigten Beamten entsprechend § 17 Absatz 7 IUAG NRW in den Dienst der Untersuchungsanstalt übergeleitet werden und

 

c)              dass die im Fachbereich Chemische Lebensmitteluntersuchung der Stadt Aachen tariflich Beschäftigten und Auszubildenden entsprechend § 17 Absatz 2 IUAG NRW auf die Untersuchungsanstalt übergeleitet werden.

 

 

2.              beschließt,

 

a)              dass die Stadt Aachen neben dem Land NRW, der Städteregion Aachen, den Städten Bonn, Köln, Leverkusen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, dem Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis in die Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,

 

b)              dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 3) erfolgt und dass der Anteil der Stadt Aachen am Stammkapital in Höhe von 17.500,– € der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,

 

c)              dass die zwischen der Stadt Aachen und den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg und dem Rhein-Erft-Kreis abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Untersuchung und Begutachtung von amtlichen Proben vom Dezember 1997 zum Zeitpunkt der Errichtung der öffentlich rechtlichen Anstalt im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird,

 

d)              dass das bewegliche Anlagevermögen des Fachbereichs Chemische Lebensmitteluntersuchung der Stadt Aachen auf die Untersuchungsanstalt übergeht,

 

e)              dass die vorstehenden Beschlüsse auch für den Fall gelten, dass nicht alle unter Ziffer 2a genannten Kommunen in die Mitträgerschaft eintreten. In diesem Fall sind die diesem Beschluss beigefügten Anlagen, insbesondere hinsichtlich des Stammkapitals und des Stimmenanteils im Verwaltungsrat, entsprechend anzupassen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage