08.09.2010 - 15 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 08.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zur Sitzung des Rates wurden die nachstehend aufgeführten, der Originalniederschrift als Anlage beigefügten Anfragen gestellt:
1. Anfrage der FWG vom 29.06.2010 betr.
Videoüberwachung am Elisenbrunnen
2. Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.07.2010 betr.
Schulobstgesetz (SchulObG) vom 24. September 2009
3. Anfrage von Ratsherrn Pilgram vom 06.08.2010 betr.
Fußgängerzone Burtscheid
4. Anfrage von Ratsherrn Pilgram vom 10.08.2010 betr.
Radverkehr an der Einmündung Dammstraße/Kurbrunnenstraße
5. Anfrage der UWG vom 30.08.2010 betr.
Änderung Bebauungsplan Nr. 555, Bebauungsplanentwurf A 225,
Aachen-Mitte für den Bereich Stiftstr., Gasborn, Promenadenstr.
und Heinrichsallee
6. Anfrage der UWG vom 30.08.2010 betr.
Kaiserplatzgalerie, Suermondtviertel
7. Anfrage der UWG vom 30.08.2010 betr.
Rotlichtüberwachungsanlage im Bereich Wilhelmstr./Lothringerstr.
8. Anfrage der UWG vom 30.08.2010 betr.
Grabkosten für Ehrenbürger der Stadt Aachen
9. Anfrage der Fraktion Die Linke vom 31.08.2010 betr.
Infostände von Parteien oder Einzelpersonen aus dem rechtsextremen Spektrum
Der Wortlaut der Anfragen und die hierzu erfolgten Stellungnahmen können im Ratsinformationssystem als Anlage nachgelesen werden.
Ratsherr Schnitzler, UWG, gibt an, dass er hinsichtlich Anfragen stets die in der Satzung festgelegte Frist von acht Werktagen eingehalten habe, seine letzten vier Anfragen jedoch als verspätet eingegangen deklariert wurden.
Der Oberbürgermeister führt hierzu aus, dass die Geschäftsordnung hierzu eine neue Regelung enthalte, die keine Anfragen in den Abendstunden mehr zuließe. Die Anfragen gelten daher als zur folgenden Ratssitzung gestellt.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, verweist auf eine Anfrage der Fraktion zu Entwicklungen in der rechten Szene hinsichtlich der bevorstehenden Demonstration. Hierbei habe es sich um eine relativ schnell zu beantwortende Anfrage gehandelt, so dass nicht nachvollziehbar sei, warum deren Beantwortung noch nicht erfolgt sei.
Der Oberbürgermeister gibt an, dass eine offizielle Ratsanfrage nach den Vorschriften der Geschäftsordnung zu behandeln sei. Als formlose Anfrage hätte sie sofort beantwortet werden können.
Anlagen
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