08.09.2010 - 9 Bebauungsplan Nr. 927 - Laurentiusstraße/ Laure...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

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Beigeordnete Nacken weist auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2010 hin, nach der die für ein Bebauungsplanverfahren maßgeblichen DIN-Normen auf dem Bebauungsplan kenntlich gemacht werde müssen.

Für das vorliegende Verfahrensei die DIN-Vorschrift 4109 maßgeblich, welche an gleicher Stelle wie der Bebauungsplan selbst ausgelegt sei und zur Kenntnis genommen werden könne.

 

Die SPD-Fraktion begrüße, dass mit diesem Bebauungsplan die Möglichkeit geschaffen werde, ein Familienzentrum in Laurensberg zu errichten. Hiermit habe man das im Rahmen der Sandhäuschen-Diskussion gemachte Versprechen gegenüber den Eltern sowie den Erzieherinnen und Erziehern halten können, sehr schnell alles für die Installation eines Familienzentrums zu unternehmen.

Darüber hinaus habe die Politik das Versprechen geleistet, im Gegenzug für den Abriss des Sandhäuschens an anderer Stelle eine Begegnungsstätte zu errichten. Diesem werde jedoch durch die im Bebauungsplan vorgesehene Einrichtung mit einer Größe von gerade mal 50 qm nicht Genüge getan. Zum einen sei es hier nicht möglich, Treffen mit erhöhter Teilnehmerzahl abzuhalten. Zum anderen seien Konflikte mit dem Familienzentrum, welches aufgrund seiner Lage als Durchgang zur Erreichbarkeit des Begegnungszentrums benutzt werden müsse, absehbar.

Aus diesem Grunde schlage die SPD-Fraktion vor, das geplante Gebäude entsprechend zu vergrößern und so eine vom Familienzentrum räumlich getrennte aber ebenerdig liegende Begegnungsstätte zu errichten, die bis zu 99 Personen aufnehmen könne.

Die Fertigstellung des Gebäudes verzögere sich hierdurch lediglich um einige Monate. Die Bebauungsplanänderung könne im vereinfachten Verfahren bekannt gemacht werden.

Einen entsprechenden Antrag habe die Fraktion bereits im Planungsausschuss vorgebracht, sei hier allerdings gescheitert. Aus diesem Grunde bitte er, die Bauerweiterung im Rat der Stadt zur Diskussion zu stellen und alternativ hierüber abstimmen zu lassen.

 

Als Vorsitzender des Planungsausschusses berichtet Ratsherr Baal, dass der vorliegende Tagesordnungspunkt in der Form, wie er dem Rat der Stadt vorliege, mit drei Enthaltungen einstimmig beschlossen worden sei.

Seinerzeit habe allein die CDU-Fraktion gegen den Abriss des Sandhäuschens gestimmt, weil Zweifel hinsichtlich der Errichtung eines adäquaten Ersatzgebäudes als Begegnungsstätte bestanden haben. Diese Zweifel haben sich nun bestätigt. Ein Raum mit einer Größe von 50 qm sei garantiert nicht geeignet, die Bedürfnisse aller zu befriedigen, weshalb nun zu überlegen sei, ob man den Beschluss ändere oder ihm zustimme. Die CDU-Fraktion habe sich nach ihrer Fraktionssitzung mehrheitlich entschieden, dem Beschluss in seiner vorliegenden Form zuzustimmen, weil schlicht für die nähere Zukunft keine Mittel für die Vergrößerung des Baufensters vorhanden seien. Daher sei es falsch, ein Begegnungszentrum in der von Ratsherrn Plum vorgeschlagenen Form in die Planung aufzunehmen und so den Bürgerinnen und Bürgern Hoffnung zu machen, ohne es nachher realisieren zu können.

Sollten entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, werde die CDU-Fraktion die Vergrößerung des Baufensters sehr gerne mittragen.

Nichtsdestotrotz müsse nun eine Lösung für das Problem der fehlenden geeigneten Räumlichkeiten für eine Begegnungsstätte gefunden werden. In Frage komme hier beispielsweise das Pfarrheim der Pfarre St. Laurentius, welches mit seinen drei Räumen über eine Raumkapazität für ca. 20-70 Personen verfüge. Die CDU-Fraktion bitte daher und rege an, dass die Stadtverwaltung Kontakt zur Pfarre aufnehmen möge, um die Bereitschaft zur Bereitstellung dieser Räume, bspw. für einen Beerdigungskaffee, abzufragen. Selbstverständlich könne dies nicht kostenfrei erfolgen, die Miete eines Raumes sei aber auf Dauer günstiger als ein Neubau.

Zwar herrsche innerhalb der Fraktion Uneinigkeit über diesen Vorschlag, da sich die Mitglieder aus Laurensberg dem Versprechen verpflichtet fühlen, ein geeignetes Begegnungszentrum zu schaffen, gleichwohl sehen diese die Notwendigkeit der Errichtung des Familienzentrums.

In der Abwägung sei die CDU-Fraktion mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Familienzentrum Vorrang habe, weshalb die CDU-Fraktion dem Beschlussentwurf zustimmen werde.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny, Fraktion Die Grünen, führt aus, dass sie den von Ratsherrn Plum angesprochenen Versprechensbruch nicht nachvollziehen könne.

Es sei keineswegs notwenig, das Familienzentrum als Durchgang zu benutzen, um die Begegnungsstätte zu erreichen, weil hierfür ein separater Eingang existiere. Darüber hinaus sei die Größe im Vergleich zu anderen Veranstaltungsorten, wie bspw. dem Konrad-Keller, als Treffpunkt vollkommen ausreichend. Besondere Anlässe, wie der von Ratsherrn Baal angesprochene Beerdigungskaffee, seien von jeher an anderen Orten bzw. Gaststätten abgehalten worden.

Ferner seien mit bezirklichen Mitteln eine Schule in Orsbach mit 160 qm Fläche und das Schulzentrum mit 600 qm ausgestattet worden, die den Vereinen zur Verfügung stehen.

Auch den Bedürfnissen der Vereine werde entsprochen. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Initiativen zum Erhalt des Sandhäuschens sei eine entsprechende Liste angefertigt worden. Die anschließende Prüfung habe gezeigt, dass zumindest der Großteil dieser Bedarfe durch die geplante Einrichtung abgedeckt werden könne.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, führt aus, dass sich die Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wesentlich von der Vorlage für die Sitzung des Rates unterscheide, in der mehrere Informationen fehlen.

So blieben bspw. 13 sachlich fundierte Einzeleingaben gegen diesen Bebauungsplan und 160 Unterschriften von Laurensberger Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen diesen Bebauungsplan Nr. 927 aussprachen, unerwähnt.

Ferner seien die Originalstellungnahmen der oberen Denkmalpflegebehörde des LVR sowie diverse Ansichten der Fassade und der Gebäudeplan nicht in der Vorlage enthalten, so dass es den Ratsmitgliedern unmöglich bliebe, sich einen optischen Eindruck von dem geplanten Gebäude zu schaffen, welches sich ganz und gar nicht harmonisch in die bestehende Bebauung einfüge.

Zudem werde dem Denkmalschutz weniger Beachtung geschenkt als dem Umweltschutz, was nur schwer nachvollziehbar sei. Schließlich handele es sich bei dem Haus Barriere um ein altes Relais auf dem Herzogweg der früheren Route Kerkrade, der ältesten Poststraße von Innsbruck nach Mechelen.

Daher spreche sich, anknüpfend an die Meinung der SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion ebenfalls für die Schaffung anderer Räumlichkeiten aus. So sei es bspw. möglich, das Familienzentrum auf seinem ursprünglichen Platz erneut zu errichten und gleichzeitig die Einhaltung der Vorschriften zu Denkmalschutz sowie der Richtlinien zur Einhaltung von Emissionen zu wahren.

Weiterer Vorteil sei, dass die ohnehin schon nicht ausreichende Parkplatzzahl, die bei Veranstaltungen im Transportzentrum und dem Pfarrheim benötigt werde, nicht noch weiter reduziert werde.

Abschließend gibt sie an, dass die FDP-Fraktion der jetzigen Vorlage nicht zustimmen werde.

 

Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Crumbach-Trommler an. Die Nutzung der Pfarrräume halte er alleine deshalb schon für problematisch, weil nicht alle der Nutzenden katholischer Konfession bzw. Mitglied einer christlichen Glaubensgemeinschaft seien und eventuell dieses Angebot nicht nutzen wollen.

Nichtsdestotrotz werde die Fraktion Die Linke den Beschlussentwurf mittragen, weil hierdurch den Bürgerinnen und Bürger eine feste und finanzierbare Zusage über die Errichtung eines Begegnungszentrums gegeben werden könne.

 

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Gesamtberatung nicht nur das Familienzentrum sondern zwei Bebauungspläne und letztlich drei verschiedene Bebauungsbereiche zum Inhalt habe, zunächst jedoch der erste Bebauungsplan zu diskutieren sei.

Die Pfarrräume seien deshalb nicht als Ausweichmöglichkeit geeignet, weil diese zu weit weg von dem Familienzentrum gelegen seien und zudem die Möglichkeit der Unterbringung der eigenen Gastronomie fehle, was für viele Veranstaltungen jedoch unerlässlich sei. 

Der zweite Bebauungsplan sehe jedoch einen Eckbebauungsbereich vor, der, finde man einen entsprechenden Investor, eventuell geeignet sei, den Bedarf hinsichtlich der Gastronomie und der Raumgröße abzudecken, der nicht durch das Familienzentrum abgedeckt werden könne. Daher werde Vorfeld der tatsächliche Bedarf noch einmal abgefragt und hinreichend geprüft werden.

 

Ratsherr Plum, SPD-Fraktion, erinnert an die ursprüngliche Planung und das Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger, das Begegnungszentrum aus den Erlösen von Grundstücksverkäufen zu finanzieren. Die Aussage, dass die Vergrößerung des Baufeldes nicht finanzierbar sei, müsse vor diesem Hintergrund mehr als widersprüchlich auf die Laurensberger Bevölkerung wirken.

Außerdem widersprüchlich wirke in diesem Zusammenhang die Entscheidung der CDU-Fraktion im Planungsausschuss ein Bauprojekt, das der Stadt Aachen mehr als 1,5 Mio. € einbringe, abzulehnen.

Daneben weist er auf die im Rahmen der Diskussion zum Sandhäuschen gefallene Entscheidung der CDU-Fraktion gegen die Trennung der Bebauungspläne und damit gegen das Familienzentrum hin.

Auch habe es bereits in der Vergangenheit Gespräche mit der Pfarre gegeben, die mit dem Ergebnis endeten, dass dort nur kirchliche Veranstaltungen abgehalten werde sollen. Daher mache es keinen Sinn, falsche Hoffnungen auf die Nutzung der Räume für andere Veranstaltungen zu wecken.

Die Vergrößerung des Baufensters solle lediglich eine Optionslösung darstellen, lasse sich der Vorschlag des Oberbürgermeisters hinsichtlich der Eckgrundstücksbebauung nicht realisieren.

 

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, bestätigt die Ausführungen von Ratsherrn Plum zur Ablehnung der Trennung in zwei Bebauungspläne. Grund hierfür sei der nun eintretende Fall der Unmöglichkeit der Bedarfsdeckung durch den ersten Bebauungsplan gewesen, um dann die Bürgerinnen und Bürger auf den zweiten Bebauungsplan zu vertrösten.

Auch bestätigt er die Ausführungen zu der Verweigerung der Pfarre St. Laurentius, die eigenen Räume für externe Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Nichtsdestotrotz sei die Pfarre in die Verantwortung und in die Pflicht zu nehmen, wenn sie auf der anderen Seite Initiativen folgt, die nur Ansprüche an die Stadt Aachen zum Inhalt haben. Er sei jedoch der Überzeugung, dass die Pfarre sich der Diskussion stellen und auch öffnen werde.

Verwunderung zeige er darüber, dass die FDP-Fraktion im Rat der Stadt den Bebauungsplan abzulehnen gedenke, während sie sich bei der Sitzung im Planungsausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt lediglich enthalten habe.

 

Ratsherr Schaffrath, FWG, weist darauf hin, dass es die SPD-Fraktion gewesen sei, die sich vehement für den Abriss des Sandhäuschens eingesetzt habe, während die CDU-Fraktion und er selbst gegen diesen gestimmt haben.

Als Folge aus diesem Abriss sei nun ein neues Begegnungszentrum zu schaffen, welches, und da seien sich in seinen Augen alle Fraktionen einig, mit einer Größe von 50 qm keinen ausreichenden Platz für größere Versammlungen biete. Aus diesem Grunde schlage er vor, die für das Begegnungszentrum vorgesehenen Räumlichkeiten zwar zu bauen, jedoch in einem gesonderten Verfahren den genauen Bedarf der Laurensberger Bevölkerung und Vereine hinsichtlich eines Versammlungsraumes zu erfragen und anschließend die hierfür benötigten Finanzmittel zur Realisierung dieses Bedarfs zu ermitteln. Bis zur Kostenanalyse sei die Nutzung der Räume der Pfarre oder anderer umliegender Gastronomiebetriebe eine durchaus denkbare Lösung.

Aus diesem Grunde schlage er vor, für die Errichtung eines Versammlungsraumes ein neues Verfahren zu eröffnen.

 

Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, verweist auf die vergangene Debatte und die politische Auseinandersetzung zum Abriss des Sandhäuschens.

Die SPD-Fraktion habe dem Abriss des Sandhäuschens zugestimmt, weil sowohl die Suche nach einem neuen Pächter als auch die Entwicklung eines wirtschaftlichen Konzepts erfolglos blieben.

Auch habe die SPD-Fraktion in einem zweiten Schritt der Splittung des Bebauungsplans in zwei Teile zugestimmt, weil nur so das Versprechen der zeitnahen Errichtung eines neuen Begegnungszentrums zu halten war.

Die CDU in Laurensberg und in Aachen habe im Kommunalwahlkampf ganz eindeutig die Position der Freunde des Sandhäuschens vertreten, weshalb sie nun gegenüber den Bürgerinnen und Bürger in Laurensberg in der Pflicht stehe. Daher sei es absolut unverständlich, warum die CDU-Fraktion nun die Erweiterung des Baufensters vehement verweigere und damit den im Wahlkampf gemachten Aussagen den Rücken kehre.

Auch sei die Nutzung der Pfarrräume bereits im Rahmen der Abrissplanungen intensiv diskutiert worden. Hier habe die CDU-Fraktion seinerzeit im Einvernehmen mit den Freunden des Sandhäuschens den Einwand vorgebracht, dass es sich hierbei um keinen adäquaten Ersatz handele. Die nun getroffene Aussage stehe hierzu in völligem Widerspruch.

Er plädiere daher, dem Vorschlag von Ratsherrn Plum zu folgen und die Erweiterung des Baufensters als Option in Erwägung zu ziehen, sollte eine Errichtung eines angemessenen Familienzentrums nicht im zweiten Bebauungsplan umsetzbar sein.

 

Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, führt aus, dass der Bedarf bereits ermittelt wurde. Notwendig sei ein Mindestvolumen von 100 Plätzen. Auch habe man in Laurensberg bereits sämtliche vorhandene Räumlichkeiten auf diesen Bedarf hin geprüft und sei leider erfolglos geblieben.

Weiterer Unmut sei dadurch entstanden, dass das Sandhäuschen noch vor der Eingemeindung durch Laurensberg selbst errichtet und nun durch die Stadt Aachen abgerissen worden sei.

 

Die CDU-Fraktion werde im Falle einer gesicherten Finanzierung sehr wohl die Erweiterung des Baufensters mittragen, so ihr Vorsitzender Ratsherr Baal. Schließlich seien Bebauungspläne auch im Nachhinein ergänzungsfähig. Außerdem verhindere man auf diesem Wege, dass falsche Hoffnungen in der Laurensberger Bevölkerung geweckt werden.

 

Ratsfrau Schmitt-Promny, Fraktion Die Grünen, weist auf die neben der Initiative der Freunde des Sandhäuschens existierende Bürgerschaft hin, die den Abriss des Sandhäuschens und die Errichtung des so geplanten Familienzentrums unterstützt habe und unterstütze.

Anstatt sich weiter der Diskussion über die Sachlage hinsichtlich der Räumlichkeiten in Laurensberg zu hinzugeben, sei es sinnvoll, einen Begehungstermin abzuhalten und sich sämtliche nutzbare Räumlichkeiten anzusehen, um sich ein geeignetes Bild davon zu machen, ob das geplante Familienzentrum in der Lage sei, den darüber hinaus bestehenden Bedarf zu decken oder nicht.

 

Anknüpfend an die von Ratsfrau Crumbach-Trommler bemängelte Unvollständigkeit der Ratsvorlage verweist Beigeordnete Nacken auf die vor der Sitzung versandte Unterlage, auf den im Foyer des Ratshauses zu Aachen aufgestellten Bebauungsplan sowie auf den zu Beginn der Diskussion von ihr getätigten Hinweis auf die in diesem Verfahren maßgeblichen DIN-Vorschriften und führt aus, dass hiermit eine rechtssichere Beschlussfassung des Bebauungsplans möglich sei.

 

Der Oberbürgermeister weist abschließend darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Beschluss um einen unabänderbaren Satzungsbeschluss handele, so dass bei einer gewollten Vergrößerung des Baufensters lediglich die Möglichkeit bestehe, das Verfahren unter diesem Aspekt neu zu beginnen. Daher lasse er zunächst darüber abstimmen, ob dies gewollt sei, bevor über die Satzung abgestimmt werde.

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Beschluss:

Bei 27 Ja-Stimmen beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich, die Erweiterung des Baufensters in einem neuen Bebauungsplanverfahren abzulehnen.

 

 

Bei acht Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 927 sowie zur Änderung Nr. 113 des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.

Er beschließt den Bebauungsplan und die Begründung gem. § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern bzw. zu ergänzen:

-              Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) innerhalb der Flächen               für den Gemeinbedarf

-              Änderung der Flächen für den Gemeinbedarf und der privaten Grünflächen

-              Ergänzung von Flächen für Versorgungsanlagen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB               (Transformatorenstation)

Weiterhin beschließt er nach sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 927 -Laurentiusstraße/Laurensberger Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße und Laurensberger Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Des Weiteren beschließt er die Änderung Nr. 113 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße und Laurensberger Straße.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2105&TOLFDNR=40152&selfaction=print