29.04.2010 - 5 Förderung von Wohnungsumzügen für ältere Mensch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 29.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die CDU-Fraktion hatte in der Ausschusssitzung am 25.03.2010 wegen Beratungsbedarf um Vertagung dieses Tagesordnungspunktes auf die aktuelle Ausschusssitzung gebeten. Frau Wilms teilte mit, dass die CDU nach erfolgter Beratung dem Verwaltungsvorschlag zustimmen würde.
Frau Eickholt-Schippers schloss sich für die Grüne Fraktion der Aussage der Frau Wilms an. Es sei begrüßenswert, wenn durch die Maßnahme älteren Menschen ermöglicht würde, längere Zeit eigenständig zu leben.
Auf die Nachfrage von Frau Behlau, aus welchen Stiftungsmitteln die Maßnahmen finanziert würden, äußerte Herr Hartges, dass hierfür Stiftungsmittel verwendet würden, mit denen ehemals die Wohnungsanpassungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Da diese nunmehr in den Zuständigkeitsbereich der StädteRegion fallen, stünden die Stiftungsmittel für die Förderung von Wohnungsumzügen zur Verfügung.
Herr Koch erkundigte sich nach der Intention des § 10 Satz 1 der Richtlinien über die Förderung von Wohnungsumzügen für ältere Menschen. Nach Aussage des Herrn Hartges soll durch diese Regelung ausgeschlossen werden, dass eine bewilligte Förderung im Falle des Versterbens der berechtigten Person, bevor diese den Umzug vornehmen kann, auf eventuelle Rechtsnachfolger übergehe.
Anlagen zur Vorlage
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