21.06.2005 - 5 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Zu Beginn stellt der Vorsitzende die Frage, ob die Beratung des Tagesordnungspunktes wegen der Nichtanwesenheit der an der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses teilgenommenen  Antragsteller vertagt werden solle.

Da aber eine ordnungsgemäße Vertretung durch Herrn Rüsel gewährleistet ist, wurde die Behandlung des Tagesordnungspunktes einvernehmlich beschlossen.

 

Herr Niepenberg (VHS) und Herr Rüber (Stadttheater und Musikdirektion Aachen) äußern ihr Unverständnis über die allgemeinen Äußerungen von Herr Schabram im Personal- und Verwaltungsausschuss, dass die Eigenbetriebe sich ebenfalls an der Haushaltskonsolidierung beteiligen sollten.

Fakt sei, dass die beiden Eigenbetriebe in den vergangenen Jahren ja wohl ausreichend gezeigt hätten, dass sie zu Konsolidierungsmaßnahmen bereit gewesen seien und sie auch vereinbarungsgemäß umgesetzt hätten.

Ferner seien die Gründe für die Gründung der beiden Eigenbetriebe im Wesentlichen die gewollte höhere Transparenz und Flexibilität in Bezug auf die Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Mittel gewesen. Insofern stünden den beiden Eigenbetrieben im Einklang mit der Eigenbetriebsverordnung und der jeweiligen Satzung auch alle erforderlichen Steuerungsinstrumente und dem Betriebsausschuss auch alle erforderlichen Kontrollinstrumente zur Verfügung. Die einzelnen Programme und die diesen zu Grunde liegenden Wirtschaftspläne, die auch der Betriebsausschuss und auch der Stadtrat intensiv beraten und verabschieden, bildeten daher den äußeren Handlungsrahmen der beiden Eigenbetriebe.

Im Einvernehmen mit der Beteiligungsverwaltung sei daher festzustellen, dass die Instrumente zur Steuerung der Eigenbetriebe beschrieben und vorhanden seien und im Einzelfall lediglich der Anwendung bedürften. Daher bedürfe es keiner Neuschöpfung von Steuerungsinstrumenten. Da die Hauptsteuerungsinstrumente der jeweilige Wirtschaftsplan sowie der Finanzplan, der für die mittelfristige Finanzplanung des Eigenbetriebes, aber auch der Stadt aufgestellt wird, seien, sei es unabdingbar, diesen beiden Instrumenten die notwendige Verbindlichkeit, wie sie die Eigenbetriebsverordnung auch vorsieht, zu geben. Bei all den Diskussionen über Rahmenvereinbarungen dürfe nicht übersehen werden, dass die Verantwortung für die Führung der Betriebe bei den jeweiligen Betriebsleitern liege und zusätzliche Rahmenvereinbarungen über den gesetzlichen Rahmen der Eigenbetriebsverordnung hinausgingen.

An der sich anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Rüsel und Bruynswyck sowie Frau Reuß, die im Wesentlichen darauf hin weisen, dass die vorhandenen Steuerungsinstrumente sehr wohl ausreichen, es aber wünschenswert wäre, die jeweils durch die Eigenbetriebe zu leistende Berichterstattung zu vereinheitlichen.

Herr Dr. Heisler weist auf die sehr unterschiedlichen Ausgangsgrundlagen bei den einzelnen Eigenbetrieben hin. Während das Gebäudemanagement erst neu gegründet worden sei und damit entsprechend formulierte Zielvorgaben zur Ausrichtung benötige, seien die beiden Kultureigenbetriebe bereits über viele Konsolidierungsmaßnahmen zum heutigen Status gekommen.

Nach weiteren Diskussionsbeiträgen von Frau Dr. Schmeer, Frau Reuß und den Herren Schmitz-Aufterbeck, Künzer sowie Rüber herrscht Übereinstimmung, dass es keiner neuen Steuerungsinstrumente für die beiden Eigenbetriebe VHS und Theater bedürfe und der Ausschuss sich der Auffassung der Beteiligungsverwaltung in dieser Frage anschließe.

 

Beschluss:

Der Betriebsausschuss für Theater und Volkshochschule beschließt einstimmig, dass die beiden Eigenbetriebe VHS und Theater ihr Berichtswesen gegenüber dem Betriebsausschuss vereinheitlichen sollen.

Die Schaffung neuer Steuerungsinstrumente, neben den in der Eigenbetriebsverordnung beschriebenen, wird als nicht tunlich und erforderlich angesehen.

Der Betriebsausschuss bittet die Betriebsleiter der beiden Eigenbetriebe, zu gegebener Zeit über den weiteren Verlauf der Diskussion in der Verwaltung unterrichtet zu werden.

 

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Anlagen zur Vorlage