08.06.2010 - 3 Förderung des nachhaltigen und energiesparenden...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Luczak legte dem Ausschuss zunächst einen eigenen gemeinsamen Beschlussentwurf von CDU und GRÜNEN vor. Er erläuterte, dieser sei zwar im wesentlichen identisch mit dem der Verwaltungsvorlage. Jedoch hinsichtlich der Frage, ob beim Verkauf städtischer Grundstücke zukünftig auch weiterhin Vorgaben hinsichtlich der Verwendung ökologischer Baustoffe sowie bestimmter Materialien für die Fenster gemacht werden sollten, empfehle dieser Beschlussentwurf anders als der Verwaltungsvorschlag, weiter wie bisher zu verfahren.

 

Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage, in der ausführlich dargelegt wird, dass aufgrund positiver Entwicklungen gerade im Bereich von Fenstern ein genereller Ausschluss von PVC-Fenstern nicht mehr zu rechtfertigen sei, machten sowohl Ratsfrau Dr. Wolf als auch Herr Ratsherr Blum für ihre Fraktionen deutlich, dass man sich so dem vorgelegten Beschlussentwurf von CDU und GRÜNEN nicht anschließen könne. Beide machten deutlich, dass man den genannten Entwicklungen Rechnung tragen und die Auflagen entsprechend anpassen müsse.

 

Im Verlaufe der weiteren Diskussion stellte sich ein Konsens dahingehend heraus, dass alle Fraktionen grundsätzlich der Forderung nach bestimmten Auflagen hinsichtlich der Verwendung von Baustoffen und Materialien zustimmen könnten, wenn diese an jeweils aktuelle Erkenntnisse und den aktuellen Stand der Technik angepasst seien. Auf der Grundlage dieser Diskussion schlug Ratsherr Luczak als Kompromiss eine Modifizierung des vorgelegten Beschlussentwurfes vor, dem der Ausschuss einvernehmlich folgte.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt, auch in Zukunft energetische Standards für den Bau der Gebäude vorzugeben, die jeweils besser als die gesetzliche Auflage sind, dies wäre derzeit das KfW-Effizienzhaus 70 bezogen auf die gültige EnEV. Diese Anpassung erfolgt zukünftig automatisch bei Änderung der gesetzlichen Auflagen. Er empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss weiterhin, beim Verkauf städtischer Grundstücke hinsichtlich der Verwendung ökologischer Baustoffe sowie bestimmter Materialien für die Fenster wie bisher einen aktuellen Katalog von ökologisch empfehlenswerten Materialien in die Kaufverträge aufzunehmen.  Er empfiehlt, in Kaufverträgen und im Bauservice auf die Beratungsmöglichkeiten zu den Themen energiesparendes, ökologisches und baubiologisch gesundes Bauen bei altbauplus und der Verbraucherzentrale hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2122&TOLFDNR=38760&selfaction=print