30.06.2010 - 6 Mitteilungen der Betriebsleitung

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Beratung

a. Neuorganisation der Spielplatzkontrollen

Hierzu führt Herr Betriebsleiter Narloch aus seiner Warte nochmals aus,  dass es sich nicht um eine Beschlussvorlage handele, sondern um eine Mitteilungsvorlage.

Nach den durch TÜV Rheinland im vergangenen Jahr festgestellten Mängeln auf verschiedenen Kinderspielplätzen der Stadt wurde die Angelegenheit im Kinder- und Jugendausschuss im Juni 2009 behandelt. In dieser Sitzung habe er als Betriebsleiter eine Überprüfung und Änderung der betrieblichen Arbeitsorganisation zugesagt.

Die Änderung der Arbeitsorganisation obliege nach § 2 Abs.1 EigVO NW der Betriebsleitung und sei deshalb nicht vom Betriebsausschuss zu beschließen. Nach den Vorschriften der EigVO obliegen der Betriebsleitung insbesondere die laufende Betriebsführung und die Verantwortung für die wirtschaftliche Führung des Betriebes. Diese Betriebsleitungsbefugnisse und –rechte seien auch durch die Betriebssatzung des Stadtbetriebes bestätigt.

In den Verantwortungsbereich des Betriebsleiters lägen u.a. alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes laufend notwendig seien, insbesondere der Einsatz des Personals

Den von den Ausschussmitgliedern, Ratsherren Luczak und Ferrari, erklärten Fragebedarf sehe die Betriebsleitung gerne entgegen.

 

b. Breslauer Straße

Herr Betriebsleiter Narloch berichtet, dass die Breslauer Straße zur Gemeindestraße abgestuft worden sei, um so die zwischenzeitlich geschaffene Anbindung zur Firma Mercedes Benz rechtlich zu gewährleisten.

Ein Übergabeprotokoll seitens des Landesbetriebes Straßen NW liege dem Stadtbetrieb nicht vor.

Der Stadtbetrieb müsse sich jetzt sowohl um die Reinigung als auch um die Pflege des dortigen Straßenbegleitgrüns kümmern. Eine erforderliche Änderung der Straßenreinigungssatzung stehe zum Ende dieses Jahres an.

 

c. Arbeiten für das CHIO

Hierzu führt Herr Betriebsleiter Narloch aus, dass es seit dem 05.07.2009 eine Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem ALRV zur Festlegung der Unterstützung der Pferdesportveranstaltungen des ALRV durch die Stadt Aachen mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 31.12.2024 gebe.

Danach habe der Stadtbetrieb für die Durchführung des CHIO ganz erhebliche Leistungen zu erbringen, deren Umfang jährlich mindestens so hoch sein müsse wie die im Jahre 2009 erbrachten Leistungen. Neben dem Stadtbetrieb seien auch andere Fachbereiche der Stadt in dieser Vereinbarung aufgeführt, die ebenfalls Leistungen zu erbringen hätten.

Der Stadtbetrieb werde seine Leistungen festhalten und dem Ausschuss zur Kenntnis bringen.

 

d. Public Viewing

Für die Durchführung dieser Veranstaltungen habe der Stadtbetrieb die jeweils erforderlichen Reinigungsleistungen und die Abfallentsorgung zu erbringen.

Für seine Einsätze am 14., 18., 19., 23., 24., 27. und 28.06.2010 seien bereits Kosten in Höhe von 4.800,-- €  entstanden.

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