28.09.2010 - 7 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Ferber erläutert das Zustandekommen der Zusatzausgaben in Höhe von etwa 488.000,00 €. Zum einen seien am Platz Kosten entstanden, die vorher nicht absehbar waren, zum anderen basiere die vorab durchgeführte Kostenkalkulation auf statistischen  Werten bereits abgerechneter Bauten während die Gegebenheiten sich seither verändert haben. Die letztlich etwa 20%-ige Steigerung sei somit auf eine Vielzahl von Unwägbarkeiten zurück zu führen, alleine der gestiegene Stahlpreis habe eine Kostensteigerung von etwa 100.000,00 € bewirkt.

Herr Ratsherr Plum erklärt, dass sich die Vorgehensweise hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung ihm nicht erschließe. Das Vorhaben habe nach seiner Auffassung auch bei „normaler“ Abfolge der zu beteiligenden Gremien durchgeführt werden können.

Herr Ferber erläutert hierzu, dass es durch die Verschiebung der Betriebsausschusssitzung vom 21.09.2010 auf den 28.09.2010 dazu gekommen sei, dass der Betriebsausschuss nicht der erste Ausschuss gewesen sei, in dem die Angelegenheit behandelt werde. Um dies zu vermeiden, habe er die Mitglieder des Betriebsausschusses durch die Dringlichkeitsentscheidung zuerst mit der Angelegenheit befassen wollen.

Herr Ratsherr Plum bittet darum, die getroffene Dringlichkeitsentscheidung der Niederschrift zur heutigen Sitzung beizufügen.

 

Beschluss: Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements genehmigt gemäß § 15 Nr. 4 b) der Betriebssatzung die Dringlichkeitsentscheidung, die Zusatzausgaben aus nicht verausgabten Mitteln der Baumaßnahme Erweiterung Schule Rödgerbach zu decken.

 

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