15.03.2005 - 3 A. Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Beyer erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Beckers (SPD) kann der Vorlage grundsätzlich zustimmen, ist allerdings enttäuscht in bezug auf die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen. Warum wird z. B. nicht in Betracht gezogen, in der Umgebung des Plangebietes über Verträge mit Privatleuten zu entsprechenden Flächen zu kommen.

 

Frau Beyer erklärt, daß für derartige Maßnahmen das Umweltamt zuständig sei.

 

Herr Verheyen (CDU)  begrüßt, daß der Bebauungsplan jetzt Gestalt annimmt, wodurch ja nicht zuletzt auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch hinsichtlich der seit Jahren umkämpften Ausgleichsmaßnahmen gibt es jetzt endlich eine konkrete Aussage, wobei allerdings unverständlich ist, weshalb die Umsetzung in Eilendorf zu 100 % auch schon deshalb nicht möglich ist, weil eine Umsetzung im Bereich Laurensberg entsprechend der politischen Vorgabe kostengünstiger sein soll. Zum ersten Mal könne man im übrigen jetzt in einer Vorlage nachlesen, daß das Bundesministerium für Verkehr einer weiteren Autobahnanschlußstelle  zugestimmt hat, wodurch dann endlich auch der Knotenpunkt Debyestraße / Trierer Straße / BAB Anschlussstelle entschärft wird.

 

Frau Beyer geht auf Nachfrage davon aus, daß dies eher eine Planung für die kommenden 10 Jahre ist und darüber sowie über das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung in einer der nächsten Sitzungen berichtet werden kann.

 

Frau Eickholt-Schippers (Bd.90/Die Grünen) bleibt bei ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung. Soweit die Planung dennoch umgesetzt wird, würde sie sich wünschen, daß der Bezirk an der Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen mitwirken kann.

 

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Beschluss:

Mit 1 Gegenstimme nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 zur Kenntnis. Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 863

-Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd- gemäß § 4a in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern :

- Streichung der Zulässigkeit der mit (*) gekennzeichneten Anlagen unter Pkt. 1.1 der Schriftlichen Festsetzungen

- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzungen unter Pkt. 1.1, dass genehmigungsbedürftige Anlagen, die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen, generell unzulässig sind

 

Sie empfiehlt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd - nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Des weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf dem Rat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Außerdem empfiehlt sie dem Rat die Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage