13.04.2010 - 9 Ratsanträge zur Zulässigkeitsprüfunga) für die ...

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Beratung

Frau Grehling macht deutlich, dass die Entscheidung über die Einführung der Abgabenarten nicht alleine in der Hand der Kommunen liegt, sondern dass das Land hier zu beteiligen sei. Aus diesem Grund stehe derzeit auch der Satzungsbeschluss der Stadt Köln noch aus. Darüber hinaus müssten innerhalb des Kurbereiches Abstimmungen mit der KuBa über entsprechende Kurbeiträge erfolgen. Nach ersten Schätzungen könnten mit der Tourismusabgabe Erträge/Einzahlungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € bis 1,8 Mio. € erzielt werden. Die bürokratische Umsetzung dieser Abgabe wäre kurzfristig möglich.

 

Ob und inwieweit Unternehmen mit Blick auf die bundesseitig erfolgte Entlastung bereits Investitionen usw. veranlasst hätten und sie eine Mehrbelastung durch die Kommunen verkraften könnten sei nicht verifizierbar.

 

Frau Grehling führt weiter aus, dass bei der so genannten „Rotlichtsteuer“  nicht mit Erträgen/Einzahlungen in dieser Größenordnung zu rechnen sei. Hier wirke sich nachteilig aus, dass nicht bekannt sei, wie viele Fälle betroffen seien, da keine Meldepflicht bestehe. Nach vorsichtigen Schätzungen rechne man mit ca. einem Viertel der Erträge/Einzahlungen der Stadt Köln. Der bürokratische Aufwand sei unweit höher als bei der Tourismusabgabe. In der Stadt Köln sei der Aufwand z.B. aufgrund der Konzentration auf große Häuser entsprechend geringer.

 

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