23.11.2010 - 8 13. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling macht deutlich, dass die Erhöhung der Gebühren im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen sei. Zum Einen liege es an den Dichtheitsprüfungen nach dem Landeswassergesetz und zum Anderen an der Aufstockung der Investitionsleistungen.

 

Herr Larosch ergänzt, dass der Gebührensatz der Stadt Aachen für die Schmutzwassergebühr mit 2,58 €/m³ deutlich unter dem Durchschnitt der StädteRegion liege, der sich nach Herausrechnung des niedrigsten und des höchsten Betrages auf 3,00 €/m³ belaufe.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 13. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2011 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2167&TOLFDNR=41851&selfaction=print