21.06.2005 - 7 Einschränkung der Parkerlaubnis im BereichNeuen...

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Beratung

Frau Meinecke erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Verheyen (CDU) erklärt, dass der Verkehrsfluß auf der Neuenhofstraße unbedingt  und  unvermindert erhalten bleiben muß. Er fragt sich,  wo  sollen die LKW`s in einem Gewerbegebiet parken, wo kann man Freiflächen anbieten? Es biete sich seiner Meinung nach an, diese  Parkgelegenheiten in der Kellershaustraße anzubieten bzw. auch auszuweisen. Kurzzeitiges Parken sollte im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd für LKW´s  weiterhin möglich sein.

     

Herr Beckers (SPD) begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und findet diesen auch vernünftig. Er hat  mit der Fa. Babor Kontakt aufgenommen, kann aber nicht erkennen, dass an dieser Stelle bzw. in diesem Bereich jetzt ein derartiges Verbot ausgesprochen werden muß. Einen massiven Parkdruck  kann er nicht ausmachen, zumal die vorhandenen  Parkstreifen mit 2,50 m breit genug  für parkende  LKW´s sind.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, das Parken auf dem ca. 2.50 m breiten Parkstreifen entlang der Neuenhofstraße im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd für LKW nicht zu verbieten.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=218&TOLFDNR=5931&selfaction=print