09.12.2010 - 11 Verfahrensweise im Umgang mit unbegleiteten min...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Lt. Frau Drews wurden minderjährige Flüchtlinge mit Hilfebedarf im Alter von 16-18 Jahren bis 2009 landesweit in Dortmund untergebracht. Aufgrund der ansteigenden Zahlen steuerte die Stadt Dortmund dagegen und plädierte für die Betreuung des Flüchtlings in der Kommune, in der er sich erstmalig aufhält. In den vergangenen Jahren handelte es sich landesweit um eine Zahl von ca. 50 Flüchtlingen, der größte Teil von Ihnen sei später weitergereist. Es verbleiben durchschnittlich 5 Menschen pro Jahr in Aachen. Das ergibt eine jährliche Mehrbelastung im HzE-Bereich von rund 250.000 €. Es entstehen Mehrkosten dadurch, dass nur definierte Entgelte rückerstattet werden. Über Belgien eingereiste Flüchtlinge werden wieder nach Belgien zurückgeschickt (Drittstaatenregelung).

Herr Küpper ergänzt, dass es sich bei den verbleibenden 45 Personen um weiter Flüchtende handelt. Es sei nicht nur nach den Kosten zu fragen, sondern auch nach den Perspektiven für die jungen Menschen.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage