22.04.2010 - 13 Blücherplatz;hier: Einrichtung der Bewohnerpar...

Beschluss:
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1.Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “Ost 2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

2.Im Bewohnerparkbereich “Ost 2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost 2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

            Die Straßen

            Aretzsstraßezwischen Hein-Janssen-Straße und Straße Blücherplatz

Bischofstraße

Blücherplatz(Nebenfahrbahn gerade Haus Nr.)

Dennewartstraße

Eintrachtstraße

           Joseph-von Görres- Straße

Jülicher Straße

Kapuzinergasse                    (sofern von den Anwohnern erwünscht, da Privatstraße)   

Peliserkerstraße

Sigmundstraße

            Reimanstraße

Talstraße

            werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

 

            Die Parkstände auf der

Jülicher Straße

Joseph-von-Görres-Straße

Peliserkerstraße

Straße Blücherplatz (Hauptfahrbahn)

            Straße Europaplatz

           mit Positivbeschilderung (StVO Z. 314) versehen.

 

3.Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

4.Die Sonderparkberechtigung gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

5.Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “Ost 2" soll schnellstmöglich erfolgen

6.Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

7.Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

 

Dem Rat wird empfohlen;

8.Die Sonderparkberechtigung für

a)Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b)Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

zu beschließen.

9. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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