27.05.2010 - 14 Holzgraben ab einschl. Hsnr.6 und 11, Büchel vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.12.2007) sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Holzgraben ab einschl. Hsnr. 6 und 11, Büchel von Peterstraße bis Mefferdatisstraße, Dahmengraben und Bädersteig“ als Fußgängergeschäfts-straße vom 23.09.2009 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.09.2009)

die Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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