27.05.2010 - 14 Holzgraben ab einschl. Hsnr.6 und 11, Büchel vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 27.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund
S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.12.2007) sowie
S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für die nachmalige Herstellung der Erschließungsanlage Holzgraben ab einschl. Hsnr. 6 und 11, Büchel von Peterstraße bis Mefferdatisstraße, Dahmengraben und Bädersteig als Fußgängergeschäfts-straße vom 23.09.2009 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.09.2009)
die Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.