28.10.2010 - 19 BahnhofstraßeAbrechnung der als Hauptgeschäftss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Rahmen der Beratung spricht Frau Breuer den Einbau von Straßenabläufen an. Lt. Richtlinie solle alle 20 Meter ein Ablauf eingebaut werden. Sie habe festgestellt, dass erhebliche Unterschreitungen der Fall seien. Teilweise wären alle 6 Meter Abläufe hergestellt worden. Dies führe zu einer Kostenerhöhung, die im Rahmen der Abrechnung von Erschließungsbeiträgen auf die Anwohner umgelegt würden. Da Frau Breuer eine derart gestellte Frage aus der Anwohnerschaft erhalten habe, bittet Sie um schriftliche Beantwortung des Sachverhaltes.

 

Frau Poth von der Verwaltung sichert die schriftliche Beantwortung zu.

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund

 

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.12.2007)

 

die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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