17.11.2010 - 5 Personalkostenentwicklung 2010

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Lindgens führt ergänzend zur Vorlage aus, dass bei den Personalausgaben sowohl die Kernverwaltung, aber auch das Personal in den Eigenbetrieben betrachtet werden müsse. Hierzu wurde die als Anlage 2 beigefügte Übersicht zu der Personalkostenentwicklung in den Eigenbetreiben erstellt.

 

Weiterhin teilt er mit, dass im Bereich der mittelfristigen Planung eine Deckelung der Personalausgaben vorgesehen sei. Anhand einer Beispielrechnung macht er deutlich, dass Kosteneinsparungen, die sich durch die normale Altersfluktuation bis 2014 ergäben, durch eine Tariferhöhung i.H.v. 3 % wieder aufgezehrt würden. Ein erheblicher Teil der Personalkosten, beispielsweise die Höhe der Rückstellungen, Beihilfezahlungen und Pensionszahlungen seien von der Verwaltung nicht zu beeinflussen.

 

Herr Büchel merkt an, dass nur die Ausgabenseite betrachtet wird. Einnahmen, die diesen Personalkosten gegenüber stünden, seien nicht berücksichtigt. Als Beispiel wird das Ordnungsamt, aber auch die Feuerwehr genannt. Abschließend ergeht folgender Beschluss:

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

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Anlagen

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