04.02.2010 - 10 Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Jü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich zugestimmt habe.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Haase, dass man dafür plädiere das Votum des Petitionsausschusses zu berücksichtigen. Daher werde man dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht zustimmen.

 

Herr Klee erläutert die rechtliche Situation und legt dar, dass es sich nach Einschätzung der Verwaltung bei dem Plangebiet um ein faktisches Gewerbegebiet handele. Der Petitionsausschuss habe eine Bewertung als Mischgebiet als zwar vertretbar eingestuft, dies habe jedoch keine rechtliche Bindung. Die Stadt Aachen könne hier ihre Planungshoheit ausüben, ohne dass Entschädigungsansprüche zu befürchten seien.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, der Entwicklung eines Gewerbegebietes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Jülicher Straße / Wurmbach - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2193&TOLFDNR=36373&selfaction=print