04.02.2010 - 10 Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Jü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 04.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich zugestimmt habe.
Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Haase, dass man dafür plädiere das Votum des Petitionsausschusses zu berücksichtigen. Daher werde man dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht zustimmen.
Herr Klee erläutert die rechtliche Situation und legt dar, dass es sich nach Einschätzung der Verwaltung bei dem Plangebiet um ein faktisches Gewerbegebiet handele. Der Petitionsausschuss habe eine Bewertung als Mischgebiet als zwar vertretbar eingestuft, dies habe jedoch keine rechtliche Bindung. Die Stadt Aachen könne hier ihre Planungshoheit ausüben, ohne dass Entschädigungsansprüche zu befürchten seien.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der
Ziele der Bauleitplanung, der Entwicklung eines Gewerbegebietes, die
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Jülicher Straße / Wurmbach - für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Anlagen zur Vorlage
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