04.02.2010 - 12 Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Vorhabenbezog...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 04.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Schnitzler erläutert
ausführlich seinen Antrag und legt dar, dass nach seiner Auffassung mit dem von
ihm vorgelegten Schriftverkehr hinreichend bewiesen sei, dass die Finanzierung
der Kaiserplatzgalerie derzeit nicht
gesichert sei. Dies stehe im Gegensatz zu den Ausführungen des
Oberbürgermeisters anlässlich des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan und
müsse, da genau diese Ausführungen Grundlage für den damaligen Beschluss des
Rates gewesen seien, dazu führen, dass der Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 – Kaiserplatzgalerie –
aufgehoben werde. Er bitte daher den Ausschuss heute entsprechend seines
Antrags zu entscheiden.
Für die Fraktion Die Linke
bezweifelt Herr Müller, dass der Investor die Frist zur Abgabe des
vollständigen Bauantrags einhalten könne. Die Stadt Aachen könne dann eine
Verlängerung der Frist oder eine Aufhebung prüfen, man müsse jedoch bedenken,
dass eine neue Planung aufgrund der heutigen Eigentumsverhältnisse im
Plangebiet - sogar ein Teil ehemals öffentlicher Fläche befinde sich heute im
Eigentum des Investors - ebenfalls schwierig umzusetzen sein werde. Damit bestätige
sich, dass die Unterordnung der Belange der Stadt und der Anwohner unter die
des Investors und die Privatisierung des öffentlichen Raums dazu geführt
hätten, dass man heute vollständig von Investoreninteressen abhängig sei. Für
seine Fraktion bedeute dies, dass man sich einer solchen Vorgehensweise
zukünftig noch energischer widersetzen müsse.
Für die Fraktion der Grünen betont
Herr Rau, dass sowohl der aktuelle Sachstand als auch das bisherige Procedere
der Projektverantwortlichen in keiner Weise zufrieden stellend seien. Eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Investoren und Stadt gestalte sich
unter diesen Umständen beinahe unmöglich, auch aus seiner Sicht stehe daher
eine Entscheidung an, ob das Projekt nun endlich tatsächlich starte oder ob man
es begraben und nach anderen Möglichkeiten suchen müsse. Derzeit biete jedoch
die rechtliche Situation keinen Spielraum, die vertraglich eingeräumte Frist
zur Einreichung des Bauantrags sei noch nicht verstrichen, daher könne im
Moment keine Entscheidung über das weitere Vorgehen fallen.
Für die SPD-Fraktion weist Herr
Haase darauf hin, dass im Bereich der Kleinen Adalbertstraße bereits vor den
Planungen zur Kaiserplatzgalerie Handlungsbedarf vorhanden war, das Projekt
schien zum damaligen Zeitpunkt eine Möglichkeit zur Aufwertung des gesamten
Bereichs zu sein. Mit dem Bebauungsplanverfahren habe die Stadt ihre
Planungshoheit ausgeübt und die Realisierung soweit dies rechtlich möglich sei
vertraglich abgesichert. Wenn nun seitens der Investoren die Fristen
tatsächlich nicht gehalten würden, sei seine Fraktion bereit, über eine
Aufhebung und eine neue Planung nachzudenken. Zunächst aber sei man gezwungen
abzuwarten, ob der Investor seinen vertraglich festgelegten Pflichten nicht
doch noch nachkomme.
Als Vertreter des städtischen
Rechtsamtes stellt Herr Klee klar, dass die Motivationslage des Rates keine
Auswirkungen auf die Bestandskraft des von ihm gefassten Satzungsbeschlusses
habe. Eine Nichtigkeit des Bebauungsplanes sei nicht anzunehmen, eine Aufhebung
des Bebauungsplanes könne nur durch eine Aufstellung eines neuen Planes auf der
Grundlage einer anderen Planung erfolgen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag
des Ratsherrn Schnitzler zur Abstimmung.
Der Antrag wird mehrheitlich gegen
die Stimme der Fraktion die Linke abgelehnt.
Der Ausschuss fasst darauf hin den
folgenden
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156,9 kB
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