04.02.2010 - 12 Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Vorhabenbezog...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Schnitzler erläutert ausführlich seinen Antrag und legt dar, dass nach seiner Auffassung mit dem von ihm vorgelegten Schriftverkehr hinreichend bewiesen sei, dass die Finanzierung der Kaiserplatzgalerie derzeit  nicht gesichert sei. Dies stehe im Gegensatz zu den Ausführungen des Oberbürgermeisters anlässlich des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan und müsse, da genau diese Ausführungen Grundlage für den damaligen Beschluss des Rates gewesen seien, dazu führen, dass der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 – Kaiserplatzgalerie – aufgehoben werde. Er bitte daher den Ausschuss heute entsprechend seines Antrags zu entscheiden.

 

Für die Fraktion Die Linke bezweifelt Herr Müller, dass der Investor die Frist zur Abgabe des vollständigen Bauantrags einhalten könne. Die Stadt Aachen könne dann eine Verlängerung der Frist oder eine Aufhebung prüfen, man müsse jedoch bedenken, dass eine neue Planung aufgrund der heutigen Eigentumsverhältnisse im Plangebiet - sogar ein Teil ehemals öffentlicher Fläche befinde sich heute im Eigentum des Investors - ebenfalls schwierig umzusetzen sein werde. Damit bestätige sich, dass die Unterordnung der Belange der Stadt und der Anwohner unter die des Investors und die Privatisierung des öffentlichen Raums dazu geführt hätten, dass man heute vollständig von Investoreninteressen abhängig sei. Für seine Fraktion bedeute dies, dass man sich einer solchen Vorgehensweise zukünftig noch energischer widersetzen müsse.

 

Für die Fraktion der Grünen betont Herr Rau, dass sowohl der aktuelle Sachstand als auch das bisherige Procedere der Projektverantwortlichen in keiner Weise zufrieden stellend seien. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Investoren und Stadt gestalte sich unter diesen Umständen beinahe unmöglich, auch aus seiner Sicht stehe daher eine Entscheidung an, ob das Projekt nun endlich tatsächlich starte oder ob man es begraben und nach anderen Möglichkeiten suchen müsse. Derzeit biete jedoch die rechtliche Situation keinen Spielraum, die vertraglich eingeräumte Frist zur Einreichung des Bauantrags sei noch nicht verstrichen, daher könne im Moment keine Entscheidung über das weitere Vorgehen fallen.

 

Für die SPD-Fraktion weist Herr Haase darauf hin, dass im Bereich der Kleinen Adalbertstraße bereits vor den Planungen zur Kaiserplatzgalerie Handlungsbedarf vorhanden war, das Projekt schien zum damaligen Zeitpunkt eine Möglichkeit zur Aufwertung des gesamten Bereichs zu sein. Mit dem Bebauungsplanverfahren habe die Stadt ihre Planungshoheit ausgeübt und die Realisierung soweit dies rechtlich möglich sei vertraglich abgesichert. Wenn nun seitens der Investoren die Fristen tatsächlich nicht gehalten würden, sei seine Fraktion bereit, über eine Aufhebung und eine neue Planung nachzudenken. Zunächst aber sei man gezwungen abzuwarten, ob der Investor seinen vertraglich festgelegten Pflichten nicht doch noch nachkomme.

 

Als Vertreter des städtischen Rechtsamtes stellt Herr Klee klar, dass die Motivationslage des Rates keine Auswirkungen auf die Bestandskraft des von ihm gefassten Satzungsbeschlusses habe. Eine Nichtigkeit des Bebauungsplanes sei nicht anzunehmen, eine Aufhebung des Bebauungsplanes könne nur durch eine Aufstellung eines neuen Planes auf der Grundlage einer anderen Planung erfolgen.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag des Ratsherrn Schnitzler zur Abstimmung.

 

Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion die Linke abgelehnt.

 

Der Ausschuss fasst darauf hin den folgenden

 

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der oben genannte Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2193&TOLFDNR=36374&selfaction=print