06.05.2010 - 10 Aufhebung von rechtsfehlerhaften Durchführungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Plum weist darauf hin, dass zwischen den Seiten 156 und 157 ein Plan fehlt.

 

Herr Rau richtet an die Verwaltung die Bitte, den Ausschuss immer möglichst umgehend und genau über die neuen Bebauungspläne zu informieren, die an die Stelle der aufzuhebenden Durchführungspläne treten sollen, da sonst nur noch Entscheidungen nach § 34 BauGB möglich sind.

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der rechtsfehlerhaften Durchführungspläne im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt für die Durchführungspläne

 

-              Nr. 423 - Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße

-              Nr. 424 - Jakobstraße, Johannes-Paul-II.-Straße, Rennbahn und Klappergasse

-              Nr. 444 - Löhergraben, Jakobstraße, Vennstraße und Bendelstraße

-              Nr. 449 - Annastraße, Jesuitenstraße und Alexianergraben

-              Nr. 451 - Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße

-              Nr. 472 - Gelände der RWTH Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraße

-              Nr. 480 - Komphausbadstraße, Bädersteig, Mefferdatisstraße und Großkölnstraße

-              Nr. 484 - Oligsbendengasse

-              Nr. 485 -  Jakobstraße/Ecke Trichtergasse

 

die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2196&TOLFDNR=38184&selfaction=print