10.06.2010 - 11 Bebauungsplan Nr. 924 - Adalbertstraße / Stift...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Unter Hinweis auf die unter TOP 8 erfolgte Beschlussergänzung fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 924 - Adalbertstraße / Stiftstraße - in der vorgelegten Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, zum Satzungsbeschluss einen Festsetzungsvorschlag zur Eingrenzung der Brennstoffarten zu vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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