25.10.2005 - 5 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Von-Coels-S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Beyer erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Herr Römer (ABL) erklärt sich in der Angelegenheit für befangen und möchte an der Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Für Herrn Verheyen (CDU) ist die Vorlage der Verwaltung schlüssig. Er hat jedoch noch weitere Fragen zu diesem Vorhaben:

 

1.       „Warum muß dieser Bereich überhaupt überplant werden? Ist das jetzige Baurecht nicht ausreichend?“

2.       „Wer sind die Investoren? Kann man diese namentlich nennen?“

3.       „Werden die HG-Betriebe Geulen in der jetzigen Form weitergeführt? Wenn ja, wie wird der Parkplatz genutzt? Ist eine gemeinsame Nutzung angestrebt?“

4.       „Kann der gesamte Wohnblock /-bereich (Von-Coels-Straße/Brander Straße/Müselterweg/Müselterwinkel/Schilderstraße) mit in die Planung einbezogen werden?“

Herr Verheyen (CDU) möchte, dass insbesondere der Müselterwinkel weitergeführt wird, damit die tiefen Grundstücke der Brander- und Schilderstraße auf diese Weise über den Müselterwinkel erschlossen werden.

 

Frau Beyer kann zu den Fragen derzeit keine Angaben machen. Sie nimmt die Fragen der Bezirksvertretung als Planungsanregungen mit.

 

Herr Schäfer (SPD) wünscht eine Aussage darüber, welche Bauflächen der Vollversorger und der Discounter beanspruchen, und ob das Grundstück aufgeteilt werden kann und somit genügend Fläche für eine andere Bebauung übrig bleibt.

 

Frau Beyer antwortet, dass eine konkrete Planung noch nicht vorliegt. Es gäbe nur eine Bauanfrage. Es sollen aber alle Aspekte berücksichtigt werden. Hierzu sein ein Planverfahren erforderlich.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuß, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Steuerung des Einzelhandels für den Planbereich im Stadtbezirk

Aachen-Eilendorf zu beschließen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob im gesamten Wohnblock/-bereich (Von-Coels-Straße /Brander Straße/Müselterweg/Müselterwinkel/Schilderstraße) eine Innenbebauung möglich ist.

 

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Anlagen zur Vorlage