08.06.2010 - 2 Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsricht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 08.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kuckelkorn teilt für seine Fraktion mit, dass diese mit dem in der Vorlage vorgesehenen Beschlussentwurf nicht einverstanden sei.
Die von der Verwaltung in der Vorlage vorgeschlagene Verfahrensweise sei insbesondere für die kleineren Wochenmärkte von Nachteil.
Für ihn stelle sich zudem die Frage, ob der Verwaltung eine andere Stadt bekannt sei, die dieses Verfahren bereits umgesetzt habe.
Frau Dr. Kühl teilt hierzu mit, dass andere Kommunen in der Regel ihre Satzung nicht ändern mussten, weil diese keine automatischen Verlängerungen beinhalten würden.
Die in der städtischen Wochenmarktsatzung enthaltene automatische Verlängerung der Genehmigung sei mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie nicht vereinbar.
Für Herrn Moselage stellt sich die Frage, warum der Beschlussentwurf der Verwaltung vorsehe, dass der WLA die entsprechenden Änderungen der Wochenmarktsatzung genehmige. Die Wochenmarktsatzung sei vom Rat der Stadt zu beschließen.
Der WLA könne also lediglich die neuen nach der Dienstleistungsrichtlinie erforderlichen Kriterien benennen und zusammenstellen und die Verwaltung beauftragen, eine überarbeitete Satzung zu erstellen, die alsdann aber von Rat der Stadt zu beschließen sei.
Herr Ball schließt sich dieser Auffassung an und stellt heraus, dass das Ergebnis der Beratung auch nur der Auftrag an die Verwaltung sein kann, eine neue Satzung auszuarbeiten, die dann vom Rat zu beschließen sei.
Gegenstand der heutigen Beratung sei also alles das, was die Politik letztendlich in der Satzung wieder finden möchte.
Aus seiner Sicht sei die in der Vorlage vorgesehene Vergabe der Standplätze mit einer 6-Jahres-Laufzeit viel zu lang. Seine Fraktion sei der Meinung, dass die Vergabezeit 2 Jahre nicht überschreiten solle.
Zudem sollte bei den Bewertungskriterien Wert darauf gelegt werden, dass Beschicker, die regionale Produkte anbieten würden, bevorzugt werden sollten.
Da nicht alle Wochenmärkte den gleichen Besetzungsdruck hätten, könnte es auch sinnvoll sein, mehrere Plätze in einem Verfahren auszuschreiben, sodass sich Beschicker auch für mehrere Plätze bewerben könnten.
Für Herrn Norbert Plum sollte die Sache so einfach wie möglich gehalten werden, denn bislang sei die Stadt Aachen mit ihrer Wochenmarktsatzung eigentlich ganz gut gefahren und wenn es die Europäische Dienstleistungsrichtlinie nicht geben würde, hätte auch keinerlei Veranlassung bestanden, eine Änderung oder Anpassung der Satzung vorzunehmen.
Er verstehe die Vorlage so, dass bei Herausnahme der automatischen Verlängerung der Genehmigungen die städtische Satzung durchaus den Vorschriften der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie entsprechen würde.
Frau Dr. Kühl führt hierzu aus, dass die automatische Verlängerung lediglich ein Kriterium sei, wodurch sich die Notwendigkeit einer Neuregelung ergebe. Ein weiteres Kriterium sei, dass die Dienstleistungsrichtlinie ein offenes, transparentes Verfahren fordere, welches die Chancengleichheit aller Bewerber gewährleiste.
Wichtig sei, die entsprechenden Kriterien vorab festzulegen. Dies bedeute, dass nicht nur die Satzungsregelung, sondern auch der entsprechende Unterbau geändert werden müsse.
Beschluss:
Sodann beauftragt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung, die Anregungen des Ausschusses bei der Neuregelung der städtischen Wochenmarktsatzung aufzunehmen bzw. zu berücksichtigen und eine entscheidungsreife Vorlage für die nächsten Sitzungen des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und des Rates der Stadt zu fertigen.