24.03.2010 - 9 Bebauungsplan Nr. 907 - Höfchensweg, Eberburgwe...

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Beratung

Frau Prenger Berninghoff berichtet für die Verwaltung und weist darauf hin, dass der letzte Stand des Bebauungsplanes verteilt wurde.  

 

Herr Klopstein, enthält sich bei der Abstimmung.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss als Ergebnis der Offenlage den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

-    Vergrößerung der überbaubaren Fläche auf den Grundstücken Martelenberger Weg 

24 a und 27, Korrektur der Wohnungsanzahl auf dem Grundstück Martelenberger Weg 24 von 2 Wohnungen zu 4 Wohnungen

-    Ergänzung einer überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Eberburgweg 79 sowie Änderung der dort bereits vorhandenen überbaubaren Fläche und geringfügige Vergrößerung des Plangebietes am südwestlichen Rand um Wohnbaufläche (nicht überbaubar)

-    Vergrößerung der überbaubaren Fläche auf dem Grundstück Eberburgweg 71

-    Geringfügige Vergrößerung der Baufläche auf dem Grundstück Höfchensweg 68

-    Erhöhung der Höchstzahl an Wohnungen von 2 auf 3 bzw. 5 auf dem Grundstück Höfchensweg 71 und 73 (Denkmal „Höfchen“)

-    Ergänzung des Symbol –AAA- im Rechtsplan

-    Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen um die Festsetzung

 

5.               Überschreitung der Baugrenzen

5.1 Wintergärten und Terrassenüberdachungen

Auf den Grundstücken, die an die öffentlichen Verkehrsflächen Eberburgweg, Luxemburger Ring, Martelenberger Weg und Höfchensweg angrenzen, sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 30 qm je Grundstück ausnahmsweise zulässig, sofern sonstige Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

 

Auf den Grundstücken, die nicht an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Terrassenüberdachungen und Wintergärten, die fest mit dem Hauptgebäude verbunden sind, über die vorderen, seitlichen und rückwärtigen Baugrenzen hinaus bis zu einer Größe von 30 qm je Grundstück ausnahmsweise zulässig, sofern sonstige Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

 

5.2 Dämmmaßnahmen

Zur nachträglichen Durchführung von Dämmmaßnahmen an Bestandsgebäuden ist eine auf das hierzu notwendige Maß beschränkte Überschreitung der Baugrenzen zulässig.

 

 

 

 

Außerdem empfiehlt sie, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 907 - Höfchensweg, Eberburgweg - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Darüber hinaus empfiehlt sie, dass Anregungen nur zu den geänderten und den ergänzten Teilen vorgebracht werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage