05.05.2010 - 20 Aufhebung von rechtsfehlerhaften Durchführungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung der rechtsfehlerhaften Durchführungspläne im Stadtbezirk Aachen-Mitte zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss für die Durchführungspläne

 

-              Nr. 423 - Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße

-              Nr. 424 - Jakobstraße, Johannes-Paul-II.-Straße, Rennbahn und Klappergasse

-              Nr. 444 - Löhergraben, Jakobstraße, Vennstraße und Bendelstraße

-              Nr. 449 - Annastraße, Jesuitenstraße und Alexianergraben

-              Nr. 451 - Kruppstraße, Turmstraße, Intzestraße und Bunsenstraße

-              Nr. 472 - Gelände der RWTH Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraße

-              Nr. 480 - Komphausbadstraße, Bädersteig, Mefferdatisstraße und Großkölnstraße

-              Nr. 484 - Oligsbendengasse

-              Nr. 485 -  Jakobstraße/Ecke Trichtergasse

 

die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage