24.02.2010 - 7 Bebauungsplan Nr. 884 Debyestraße / Trierer Str...

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Beratung

Frau Beyer vom  Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ist anwesend, verweist auf die  Tischvorlage vom 22.02.2010 und erklärt anhand von Beamer und Leinwand die eingetretenen Änderungen. Es hat sich herausgestellt, dass die Festsetzung der öffentlichen Grünfläche südlich der Autobahn, die wegen des vorhandenen regionalen Grünzug auf die Südseite verlegt werden musste, wegen starken Eingriffs in das persönliche Eigentum, nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Es geht nun um ökologische Sicherheiten, die auch mit einer privaten Grünfläche festgesetzt werden können. Der Bebauungsplan wäre dahingehend abzuändern. Weiterhin sind Anfragen eingegangen, wonach Investoren ein- oder zweigeschossige Bebauung im vorderen Bereich der Trierer Straße planen wollen. Die Verwaltung will deshalb die maximale Gebäudehöhe um eine Mindestgebäudehöhe ergänzen, wonach im vorderen  Bereich an der Trierer Straße ein mind. 3-geschossiges und maximal 4-geschossiges Gebäude entstehen könnte. Da die vorgenannten Änderungen die Grundzüge der Planung berühren ist eine erneute Offenlage zum Bebauungsplan mit einer Frist von 14 Tagen erforderlich.

 

Bezirksvorsteher Henn fragt nach, was die Abkürzungen GH 249,0 – 253,0 m ü. NHN bedeutet.

 

Frau Beyer teilt mit, dass es sich um Gebäudehöhen, d.h. mind. 249,00 m über Normalhöhe Null und max. 253,00 m über Normalhöhe Null handelt.

 

Herr Philipp von der CDU-BGF kann die Argumentation der Änderung von öffentliche in private Grünfläche nachvollziehen. Er stellt noch eine Frage zur Gebäudehöhe.

 

Frau Beyer erklärt, dass bei Erwerb aller Grundstücke ein Investor diese miteinander verbinden könnte, so dass im rückwärtigen Bereich direkt zur Nachbarschaft OBI hin ein zweigeschossiges Gebäude erbaut und im vorderen Bereich Stellplätze anlegt werden könnten. Dies könnte von der Verwaltung zur Zeit nicht ausgeschlossen werden.

Es ergeben sich weitere Nachfragen zur möglichen Bebauung an der Trierer Straße. Nach der aktuellen Vorlage scheint es möglich, dass ein Investor den vorderen Teil an der Trierer Straße nicht bebaut.

 

Herr Philipp von der CDU-BF kann sich mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden erklären und  der Vorlage nicht zustimmen, da gerade im vorderen Teil an der Trierer Straße eine höhere Bebauung gewünscht ist.

 

Bezirksvorsteher Henn fragt nach, was sich für den Eigentümer ändert, dessen Wohnhaus in dem genannten Gebiet steht.

 

Frau Beyer antwortet, dass der Eigentümer Bestandsschutz genießt und die jetzige Nutzung der Fläche beibehalten kann.

 

Nach weiterer Diskussion zwischen Bezirksvorsteher Henn, Frau Lürken-Souvignier, Frau Beyer und den Herren Hellmann und Philipp lehnt die Bezirksvertretung Brand den vorgelegten Beschlussvorschlag ab. Es ergeht folgender

 

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Beschluss (einstimmig):

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab und verweist – im Sinne der Beratung – an den Planungsausschuss.

 

 

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