02.03.2010 - 4 Bebauungsplan Nr. 928 - Rödgener Straße / Wamic...

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Beratung

Frau Gruber erläutert die Verwaltungsvorlage anhand eines Lichtbildervortrages.

 

Herrn Bode (CDU) ist beim Studium der Pläne und vor Ort aufgefallen, dass sich der Parkplatzdruck im unmittelbaren Umfeld des Bauobjektes verschärfe. Die in der Suttnerstraße vorgesehenen Parkplätze für das neue Wohnobjekt seien bereits vorhanden und werden seit Jahren genutzt. Von objektbezogenen Parkplätzen könne also nicht die Rede sein. Auch in der Rödgener Straße verschärfe sich der Parkdruck und der fließende Verkehr werde durch mehr Verkehrsaufkommen stark behindert.

 

Frau Gruber erläutert, dass die 12 Stellplätze nur über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern seien. Je Wohneinheit halte man die Bereitstellung von einem Stellplatz für ausreichend. Die Stellplatzproblematik in der Rödgener Straße müsse vom Bauvorhaben separat gesehen werden.

 

Herr Bode (CDU) bemerkt, dass summarisch gesehen keine neuen 12 Stellplätze entstehen. Er fragt, ob zusätzliche Parkplätze geschaffen werden können?

 

Frau Gruber erklärt, dass die 12 bereits genutzten Parkplätze sich auf Privatgelände befinden und nicht öffentlich gewidmet seien. Der Privateigentümer und Investor stelle für sein Bauvorhaben seine Privatfläche zur Verfügung.

 

Herr Plum (Bd.90/Die Grünen) fragt, ob weitere Stellplätze im Bereich Wamichstraße /

Suttnerstraße geschaffen werden können? So habe er festgestellt, dass in der Tiefgarage des Wohnblocks Wamichstraße 33 – 35 noch genügend freie Stellplätze vorhanden seien. Er fragt, ob dort  die Anwohner Stellplätze mieten können? Auch möchte er wissen, nach welchem Verteilerschlüssel der Investor Parkraum bereitstellen müsse?

 

Frau Gruber entgegnet, dass der Verteilerschlüssel 1 zu 1 betrage, also je 1 Wohneinheit =

1 Stellplatz.

 

Für Herrn Schäfer (SPD) ist klar, dass die Verwaltung nach rechtlichen Normen gearbeitet habe und keine Einwände mehr gegen die Anzahl der Stellplätze möglich seien. In der Gesellschaft gebe es nun mal zu viele Autos. Beim Wegfall der Wohnraumbindung als Altenwohnungen ziehe eine andere, vielleicht jüngere Bevölkerungsschicht in dieses Objekt ein. Dann  werde die Parkplatzsituation noch bedenklicher. Seine Fraktion begrüße, dass  das Objekt von zwei Wohnblocks auf einen Wohnblock reduziert worden sei und jetzt mehr Innen- und Lebensbereich biete. Die Nachfrage nach Altenwohnungen sei riesig.

 

Herr Weber (Bd.90/Die Grünen) möchte wissen, ob über die rechtliche Norm hinaus Stellplätze gefordert werden können, beispielsweise für 1 Wohneinheit =  2 Stellplätze?

 

Herr Bruckmann (CDU) fragt, ob man im städtebaulichen Vertrag auch die Nichtablösung der Stellplätze vertraglich regeln könne?

 

Frau Gruber entgegnet, dass es sich um eine harte Vorgabe handeln würde, wenn die Verwaltung je 1 WE  = 2 Stellplätze und die Nichtablösung von Stellfläche fordere. Sie schlage vor, den Verteilerschlüssel 1 zu 1 beizubehalten und die Nichtablösung der Stellplätze vertraglich zu sichern.

 

Herr Plum (Bd.90/Die Grünen) vermißt Ausgleichsmaßnahmen.

 

Frau Gruber entgegnet, dass bei Bebauungsplänen zur Innenbebauung keine Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie beschließt mehrheitlich (12 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen), dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung prüfen soll, wieviele Stellplätze über die neuen Stellplätze (12) hinaus noch bereitgestellt werden können.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2236&TOLFDNR=37034&selfaction=print