02.03.2010 - 4 Bebauungsplan Nr. 928 - Rödgener Straße / Wamic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 02.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Frau Gruber erläutert die Verwaltungsvorlage
anhand eines Lichtbildervortrages.
Herrn Bode (CDU) ist beim
Studium der Pläne und vor Ort aufgefallen, dass sich der Parkplatzdruck im
unmittelbaren Umfeld des Bauobjektes verschärfe. Die in der Suttnerstraße
vorgesehenen Parkplätze für das neue Wohnobjekt seien bereits vorhanden und
werden seit Jahren genutzt. Von objektbezogenen Parkplätzen könne also nicht
die Rede sein. Auch in der Rödgener Straße verschärfe sich der Parkdruck und
der fließende Verkehr werde durch mehr Verkehrsaufkommen stark behindert.
Frau Gruber erläutert, dass die
12 Stellplätze nur über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern seien. Je
Wohneinheit halte man die Bereitstellung von einem Stellplatz für ausreichend.
Die Stellplatzproblematik in der Rödgener Straße müsse vom Bauvorhaben separat
gesehen werden.
Herr Bode (CDU) bemerkt, dass
summarisch gesehen keine neuen 12 Stellplätze entstehen. Er fragt, ob
zusätzliche Parkplätze geschaffen werden können?
Frau Gruber erklärt, dass die
12 bereits genutzten Parkplätze sich auf Privatgelände befinden und nicht
öffentlich gewidmet seien. Der Privateigentümer und Investor stelle für sein
Bauvorhaben seine Privatfläche zur Verfügung.
Herr Plum (Bd.90/Die Grünen)
fragt, ob weitere Stellplätze im Bereich Wamichstraße /
Suttnerstraße geschaffen werden
können? So habe er festgestellt, dass in der Tiefgarage des Wohnblocks
Wamichstraße 33 – 35 noch genügend freie Stellplätze vorhanden seien. Er
fragt, ob dort die Anwohner Stellplätze
mieten können? Auch möchte er wissen, nach welchem Verteilerschlüssel der
Investor Parkraum bereitstellen müsse?
Frau Gruber entgegnet, dass der
Verteilerschlüssel 1 zu 1 betrage, also je 1 Wohneinheit =
1 Stellplatz.
Für
Herrn Schäfer (SPD) ist klar, dass die Verwaltung nach rechtlichen Normen
gearbeitet habe und keine Einwände mehr gegen die Anzahl der Stellplätze
möglich seien. In der Gesellschaft gebe es nun mal zu viele Autos. Beim Wegfall
der Wohnraumbindung als Altenwohnungen ziehe eine andere, vielleicht jüngere
Bevölkerungsschicht in dieses Objekt ein. Dann
werde die Parkplatzsituation noch bedenklicher. Seine Fraktion begrüße,
dass das Objekt von zwei Wohnblocks auf
einen Wohnblock reduziert worden sei und jetzt mehr Innen- und Lebensbereich
biete. Die Nachfrage nach Altenwohnungen sei riesig.
Herr Weber (Bd.90/Die Grünen)
möchte wissen, ob über die rechtliche Norm hinaus Stellplätze gefordert werden
können, beispielsweise für 1 Wohneinheit =
2 Stellplätze?
Herr Bruckmann (CDU) fragt, ob
man im städtebaulichen Vertrag auch die Nichtablösung der Stellplätze
vertraglich regeln könne?
Frau
Gruber entgegnet, dass es sich um eine harte Vorgabe handeln würde, wenn die
Verwaltung je 1 WE = 2 Stellplätze und
die Nichtablösung von Stellfläche fordere. Sie schlage vor, den Verteilerschlüssel
1 zu 1 beizubehalten und die Nichtablösung der Stellplätze vertraglich zu
sichern.
Herr Plum (Bd.90/Die Grünen)
vermißt Ausgleichsmaßnahmen.
Frau Gruber entgegnet, dass bei
Bebauungsplänen zur Innenbebauung keine Ausgleichsmaßnahmen gefordert werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie beschließt mehrheitlich (12
Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen), dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung
prüfen soll, wieviele Stellplätze über die neuen Stellplätze (12) hinaus noch
bereitgestellt werden können.
Anlagen zur Vorlage
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