03.02.2010 - 8 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 03.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Aus Gründen der Befangenheit nimmt Bezirksvorsteher Corsten nicht an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes teil. Herr Stellv. Bezirksvorsteher Ludwigs übernimmt daher die Sitzungsleitung.
Beschluss (einstimmig):
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 659 - Grünzug Haaren - zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
430,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
470,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
6,1 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
12,7 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
15,7 kB
|