03.02.2010 - 9 Änderung Nr. 112 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Da Bezirksvorsteher Corsten aus Gründen der Befangenheit an der Beratung des Tagesordnungspunktes nicht teilnimmt, leitet der Stellv. Bezirksvorsteher, Herr Ludwigs, bei diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung.

 

Frau Hermanns verweist auf die Tischvorlage zur Ergänzung der Verwaltungsvorlage hinsichtlich der Erläuterungen und des Beschlussvorschlages.

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Änderung Nr. 112 des Flächennutzungsplanes 1980 - Grünzug Haaren – in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

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Anlagen zur Vorlage