09.06.2010 - 4 Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 7 einschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach Erläuterung der Verwaltungsvorlage durch Herrn Kriesel fragt Bezirksvertreter Kogel, ob nach Aufhebung des Bebauungsplanes eine Bebauung nach § 34 BauBG grundsätzlich möglich sei.

 

Herr Kriesel erläutert, dass eine Bebauung nach § 34 BauGB nur im Innenbereich in Betracht komme, im Außenbereich (z. B. das zur BAB 544 liegende Feld) komme § 35 BauGB zur Anwendung (privilegierte Vorhaben).

 

Nach einer weiteren Aussprache unter Beteiligung von Bezirksbürgermeister Corsten, den Bezirksvertretern Starmanns und Mambor sowie Herrn Kriesel fasst die Bezirksvertretung folgenden einstimmigen

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 7 einschl. der Änderungen Nr. I, II, III + VI der ehemaligen Gemeinde Haaren im Stadtbezirk Aachen - Haaren im Bereich zwischen Auf der Hüls, Am Rosengarten, der ehemaligen Bahntrasse Haaren-Rothe Erde und der BAB 544 - zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass  auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

 

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage