09.06.2010 - 5 Änderung Nr. 11 des Regionalplanes Köln, Teilab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 09.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Zunächst macht Bezirksbürgermeister Corsten einige Ausführungen zur Sachlage.
Sodann erfolgt die Erläuterung der Verwaltungsvorlage anhand von Plänen durch Frau Hermanns.
In der nachfolgenden Diskussion unter Beteiligung von Ratsfrau Schulz, den Bezirksvertretungsmitgliedern Corsten, Ludwigs, Sinning, Becker, Starmanns und Herrn Kriesel wird die Verkehrsproblematik besonders hervorgehoben. Mit der geplanten Maßnahme „Aachener Kreuz, Kompetenzzentrum Würselen“ werden im Interesse einer verantwortbaren Verkehrsführung die Umgehungsstraße Verlautenheide und die Anbindung an die Hollandlinie als noch dringlicher eingestuft.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Stellungnahme der Stadt
Aachen für den Planbereich – Aachener Kreuz, Kompetenzzentrum Möbel
– in der nachstehenden Fassung
zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, diese bei der
Bezirksregierung zur Erarbeitung der Änderung Nr. 11 des Regionalplanes
einzureichen.
Die
Stellungnahme der Stadt Aachen ist wie folgt zu fassen:
Stellungnahme
der Stadt Aachen
Entsprechend
dem interkommunal abgestimmten StädteRegionalen Einzelhandelskonzept –
STRIKT – wird das Änderungsverfahren im Hinblick auf die
Einzelhandelsentwicklung dem Grunde nach unterstützt.
Aus
Sicht der Stadt Aachen ist die zukünftige verkehrliche Situation durch die
genannte Planung noch nicht abschließend beurteilt, da es bisher in keiner
Weise Erhebungen zu den tatsächlichen Zu- und Abflüssen des Verkehrs in Bezug
auf das Gewerbegebiet gibt.
Die
tatsächlichen Auswirkungen auf die Stadt Aachen und die Stadtbezirke,
insbesondere Haaren und Verlautenheide, können daher noch nicht eindeutig
benannt und abgeschätzt werden.
Bereits
heute wählen viele Besucher des Gewerbegebietes Würselen den Weg über die
BAB-Abfahrt Krefelder Straße, um über Strangenhäuschen (Haaren) und die
Alt-Haarener Straße oder die Haarener Gracht, weiter über Verlautenheide zum
Kaninsberg zu gelangen, da ein Umweg über das Aachener Kreuz weiter und
zeitintensiver ist. Ebenfalls wird die Verlautenheidener Straße von Besuchern
des Gewerbegebietes aus Stolberg usw. kommend erheblich frequentiert.
Gegen
die Umsetzung des Regionalplanes bestehen daher erhebliche Bedenken, da die zu
erwartende verkehrliche Mehrbelastung starke negative Auswirkungen u. a. auf
die Lebensqualität der Menschen in Haaren und Verlautenheide haben wird.
Im
weiteren Verfahren ist daher eine Aussage der Verkehrsbelastungen für den
Nahbereich der L 136 (Alt-Haarener Straße), der L 23 (Verlautenheidener Straße)
und der Anschlussstelle BAB 544 an die L 23 zu treffen. Die Belastungen auf die
städtischen Knoten und Straßen sind nachzuweisen.
In
Kenntnis der bisherigen verkehrlichen Belastungen ist der Ortsteil
Verlautenheide durch eine Ortsumgehung, die eine direkte Anbindung an das
Gewerbegebiet erhält, zu entlasten. Ebenfalls ist das Gewerbegebiet direkt mit
einem eigenen Zubringer an die A 4 (Hollandlinie) anzubinden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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518,4 kB
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