09.06.2010 - 5 Änderung Nr. 11 des Regionalplanes Köln, Teilab...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zunächst macht Bezirksbürgermeister Corsten einige Ausführungen zur Sachlage.

 

Sodann erfolgt die Erläuterung der Verwaltungsvorlage anhand von Plänen durch Frau Hermanns.

 

In der nachfolgenden Diskussion unter Beteiligung von Ratsfrau Schulz, den Bezirksvertretungsmitgliedern Corsten, Ludwigs, Sinning, Becker, Starmanns und Herrn Kriesel wird die Verkehrsproblematik besonders hervorgehoben. Mit der geplanten Maßnahme „Aachener Kreuz, Kompetenzzentrum Würselen“ werden im Interesse einer verantwortbaren Verkehrsführung die Umgehungsstraße Verlautenheide und die Anbindung an die Hollandlinie als noch dringlicher eingestuft.

 

   

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Stellungnahme der Stadt Aachen für den Planbereich – Aachener Kreuz, Kompetenzzentrum Möbel –  in der nachstehenden Fassung zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, diese bei der Bezirksregierung zur Erarbeitung der Änderung Nr. 11 des Regionalplanes einzureichen.

 

Die Stellungnahme der Stadt Aachen ist wie folgt zu fassen:

 

Stellungnahme der Stadt Aachen

 

Entsprechend dem interkommunal abgestimmten StädteRegionalen Einzelhandelskonzept – STRIKT – wird das Änderungsverfahren im Hinblick auf die Einzelhandelsentwicklung dem Grunde nach unterstützt.

 

Aus Sicht der Stadt Aachen ist die zukünftige verkehrliche Situation durch die genannte Planung noch nicht abschließend beurteilt, da es bisher in keiner Weise Erhebungen zu den tatsächlichen Zu- und Abflüssen des Verkehrs in Bezug auf das Gewerbegebiet gibt.

 

Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Stadt Aachen und die Stadtbezirke, insbesondere Haaren und Verlautenheide, können daher noch nicht eindeutig benannt und abgeschätzt werden.

 

Bereits heute wählen viele Besucher des Gewerbegebietes Würselen den Weg über die BAB-Abfahrt Krefelder Straße, um über Strangenhäuschen (Haaren) und die Alt-Haarener Straße oder die Haarener Gracht, weiter über Verlautenheide zum Kaninsberg zu gelangen, da ein Umweg über das Aachener Kreuz weiter und zeitintensiver ist. Ebenfalls wird die Verlautenheidener Straße von Besuchern des Gewerbegebietes aus Stolberg usw. kommend erheblich frequentiert.

 

Gegen die Umsetzung des Regionalplanes bestehen daher erhebliche Bedenken, da die zu erwartende verkehrliche Mehrbelastung starke negative Auswirkungen u. a. auf die Lebensqualität der Menschen in Haaren und Verlautenheide haben wird.

 

Im weiteren Verfahren ist daher eine Aussage der Verkehrsbelastungen für den Nahbereich der L 136 (Alt-Haarener Straße), der L 23 (Verlautenheidener Straße) und der Anschlussstelle BAB 544 an die L 23 zu treffen. Die Belastungen auf die städtischen Knoten und Straßen sind nachzuweisen.

 

In Kenntnis der bisherigen verkehrlichen Belastungen ist der Ortsteil Verlautenheide durch eine Ortsumgehung, die eine direkte Anbindung an das Gewerbegebiet erhält, zu entlasten. Ebenfalls ist das Gewerbegebiet direkt mit einem eigenen Zubringer an die A 4 (Hollandlinie) anzubinden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2244&TOLFDNR=38983&selfaction=print