01.09.2010 - 5 Einführung des Abrufsystems für Sperrmüll in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreter Mambor lehnt den Verwaltungsvorschlag ab. Offenbar sei der bei der Rekommunalisierung mit der Privatwirtschaft angestellte Vergleich nicht aufgegangen. Die Bürgerinnen und Bürger seien an die regelmäßig wiederkehrende Straßensammlung gewohnt. Die in der Verwaltungsvorlage dargestellte „organisierte Sperrmüllberaubung“ wird von Herrn Mambor als nicht gravierend empfunden.

 

Ratsfrau Schulz erkundigt sich nach der Abholdauer im Falle des Abrufsystems und die Möglichkeiten bei feststehenden Terminen (z. B. Umzug).

 

Bezirksvertreter Starmanns führt aus, dass Sperrmüll planbar sei; auch heute läge zwischen zwei Sperrgutterminen ein Monat. Die Verantwortung für sein Sperrgut könne der Bürger auch nach dem jetzigen System nicht nach Bereitstellen des Sperrguts ablegen, sondern müsse sich der ordnungsgemäßen Entsorgung vergewissern. Nicht zuletzt auch unter Kostengesichtspunkten spricht sich Herr Starmanns für den Verwaltungsvorschlag aus.

 

Auf die o. a. Ausführungen geht Herr Lennartz wie folgt ein:

 

Die Anpassung der Außenbezirke an das Abrufsystem war bereits für Januar 2009 vorgesehen. Kurz vor der Umstellung kam es aber dann zu einer anderen Entscheidung mit der Folge, dass die für die Straßensammlung notwendigen Kapazitäten nicht vorhanden waren. Leistungsspitzen wurden dann zu Lasten anderer Aufgaben kompensiert.

 

Mit der Anmeldung des Sperrguts erfolgt gleichzeitig eine Beratung; damit ist dann auch eine Kontrolle gegen widerrechtliche Entsorgung möglich.

 

Die Gefahr der gewerblichen Sammler – private Wegnahmen aus Sperrgut sind grundsätzlich erlaubt – besteht insbesondere in dem Raub wertvoller Rohstoffe. Die Zusammensetzung des Sperrguts hat jedoch erhebliche Auswirkung auf die Entsorgungspreise.

 

Durch die Sperrgutanmeldung kann auch ein anlassbezogener Termin vereinbart werden, was bisher nicht möglich war. Es ist beabsichtigt, künftig jeden Tag eine Fuhre in die Bezirke zu entsenden. In diesem Zusammenhang weist Herr Lennartz auch auf das Expresssperrgut zum Preise von 50,00 € hin. Bei Einzelteilen besteht die Möglichkeit der Entsorgung auf dem Recyclinghof.

 

Als einziges Erschwernis des Abrufsystems im Vergleich zur Straßensammlung sieht Herr Lennartz den Anruf.

 

Für die SPD-BVF stimmt Bezirksvertreter Schütze dem Verwaltungsvorschlag zu. Nach seiner Erfahrung stellt die Sperrgutberaubung zum Teil eine große Belastung für die Anwohner dar.

 

Auch Bezirksbürgermeister Corsten bestätigt einen erheblichen Missbrauch durch gewerbliche Sperrgutsammler. Im Übrigen sieht er eine Notwendigkeit für Beratung und Kontrolle.

 

   

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Beschluss (mit einer Gegenstimme):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den ersten Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.2008 zu beschließen.