24.03.2010 - 5 Verkehrsberuhigung Oberforstbacher Straße und M...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zunächst erläutert Herr Dr. Kösters die bauliche Situation des Gehweges im Bereich der Zufahrt zur Senioreneinrichtung in der Münsterstraße, der natürlich von vielen älteren Menschen genutzt wird. Der Gehweg ist dort nur einen Meter breit. Um eine Änderung herbeizuführen, müsste ein separater Eingang geschaffen werden. Da er selber jedoch nur Pächter ist, müsste dies die Eigentümergemeinschaft der Senioreneinrichtung beschließen. Herr Dr. Kösters sieht derzeit jedoch keine Möglichkeit dies zu schaffen. Er weist darauf hin, dass in der Ortslage Kornelimünster aufgrund der topografischen Verhältnisse an vielen Stellen Problembereiche für ältere Menschen mit Gehhilfen existieren. Wer von den älteren Menschen diese besagte Zufahrt nicht schafft, der kommt ohnehin im Ort nicht sehr weit; er wäre auf eine Begleitung angewiesen. Herr Dr. Kösters spricht sich für eine weitere Ortsbesichtigung aus.

 

Die CDU-BF hat festgestellt bzw. ist darauf hingewiesen worden, dass ältere Menschen im Bereich der Zufahrt erhebliche Schwierigkeiten haben, diese Stelle mit dem abgesenkten Gehweg zu passieren. Sie möchte die älteren Mitbürger unterstützen und bleibt bei der Forderung, die kleine Mauer neben der jetzigen Zufahrt aufzubrechen und dort einen separaten Zugang auf den Gehweg mit normalem Höhenprofil zu schaffen.

 

Auf Vorschlag der SPD-BF erklären sich die Mitglieder der Bezirksvertretung damit einverstanden, dass mit den Sprechern der vertretenen Parteien vor Beginn der nächsten Sitzung ein Ortstermin an der Senioreneinrichtung in Kornelimünster stattfindet.

 

Die CDU-BF stimmt der Verwaltungsvorlage bezüglich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Oberforstbacher Straße zu. Jedoch hinsichtlich der Münsterstraße will sie es bei ihrem Antrag belassen und setzt sich nach wie vor für eine Tempo-30-Regelung in der Münsterstraße ein. Die Argumentation der Verwaltung dass die Münsterstraße von zwei Buslinien befahren wird, kann insoweit nicht nachvollzogen werden, da die Münsterstraße aufgrund ihres baulichen Zuschnitts und der Verkehrsbelastung faktisch mit  Bussen nicht schneller als mit 30 km/h befahren werden kann.  Seitens der Fußgängerüberwege schließt sie sich dem Vorschlag der Verwaltung an.

 

Nachdem sich die SPD-BF ebenfalls im Sinne der CDU-BF ausspricht, zeigt sich Frau Keller verärgert über die Verwaltungsvorlage, weil die Münsterstraße ein höheres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen hat als die Oberforstbacher Straße. In diesem Zusammenhang erinnert sie an den Hinweis des Seniorenbeirates, die Gehwege an den Straßeneinmündungen mit Bordsteinabsenkungen zu versehen.

 

Auch die Grüne-BF zeigt sich erstaunt über die Argumentation der Verwaltung dort keine Tempo-30-Regelung einzuführen. Sie spricht sich für die Tempo-30-Zone in der Münsterstraße und die Einmündungen der Nebenstraßen nach rechts vor links zu regeln.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Oberforstbacher Straße zwischen den Einmündungen Wilburgpfad und Feuerwache Süd in die angrenzende Tempo-30-Zone einzubeziehen und die Einmündungen Auf der Gallich, Benediktinerweg, Steinkaulweid und Alfons-Gerson-Straße nach rechts vor links zu regeln.

 

Die Münsterstraße von der Einmündung Oberforstbacher Straße bis einschließlich Einmündung Auf der Gallich ist ebenfalls in die Tempo-30-Zone einzubeziehen und die einmündenden Nebenstraßen nach rechts vor links zu regeln.

 

Die Anträge gelten damit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2248&TOLFDNR=37302&selfaction=print