24.03.2010 - 11 Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtli...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die CDU-BF kritisiert massiv die Verwaltungsvorlage, eine Festbrennstoffverordnung für das Stadtgebiet Aachen zu erlassen. Sie weist darauf hin, dass seit dieser Woche eine verschärfte 1. BImSchV in Kraft getreten ist und nun will die Stadt für ihr Stadtgebiet noch weitere darüber hinausgehende Verschärfungen festlegen. Neuere in den letzten Jahren angeschaffte Festbrennstofföfen wären dann nicht mehr zulässig. Hierfür müssten extreme nachhaltige Gründe aufgeführt werden. Die damalige Grenzziehung, nur den Aachener Talkessel vorzusehen, sollte beibehalten werden. Auch ist ein städt. Förderprogramm noch nicht erkennbar. Sie möchte diese Vorlage zur Kenntnis nehmen, aber die städt. Verordnung vom letzten Jahr durchsetzen.

 

Nachdem die SPD-BF um weitere Erläuterungen bittet, informiert Herr Peschel, dass es ein Wunsch mehrerer Fraktionen war, die Verordnung auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen. Er informiert über die Problematik des Aachener Talkessels und weist auf die Tallagen hin, wie sie hier im Südraum existieren, auch wenn diese kleiner sind als der Aachener Talkessel. Es erinnert an den für Aachen erstellten Umweltplan mit dem Ziel, möglichst kein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aussprechen zu müssen.

 

Herr Beyer verdeutlicht die beabsichtigten Übergangsregelungen und den vorhandenen Spielraum für bereits bestehende Ofenanlagen. Der Verordnungsentwurf ist abgestimmt und als gesetzeskonform geprüft.

 

Die SPD-BF sieht sich gefordert etwas für die Luftreinhaltung zu tun und wird daher dem Beschlussentwurf zustimmen.

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Beschlüsse:

- Die Bezirksvertretung lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung bei fünf Ja-Stimmen, sechs Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung ab.

 

- Die Bezirksvertretung stimmt dem Vorschlag der CDU-BF, die neue
Festbrennstoffverordnung auf den Aachener Talkessel zu beschränken, mit sechs Ja-Stimmen, fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung zu.

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Anlagen zur Vorlage