26.05.2010 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr H. stellte folgende Frage an die Verwaltung:

Warum legt die Stadt Aachen entgegen den gesetzlichen Bestimmungen des Windkrafterlasses

anstelle von 1500 m im Rahmen des faunistischen Gutachtens einen Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung von 500 m fest?

Herr Günther vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erläuterte dazu, dass es

sich bei dieser Empfehlung im Windkrafterlass um eine idealtypische Vorgabe unter bestimmten

Voraussetzungen handeln würde, die jedoch keine Gültigkeit für den Einzelfall darstellt. Bei der konkreten Genehmigung einer Anlage muss unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesimmissionschutzgesetzes der hier zulässige Abstand zur Wohnbebauung ermittelt werden.

Herr H. stellte folgende Nachfrage:

Da die Stadt Aachen noch nicht weiß, welche Anlagen wo errichtet werden, wie kann dann ein

Abstand zur Wohnbebauung von 500 m vorgegeben werden?

Herr Günther erläuterte hierzu, dass es sich hier um eine allgemeine Vorgabe handelt. Die konkreten

Abstände werden im Einzelfall entschieden.

 

Herr B. stellte folgende Frage an Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne:

Über die Änderung des Flächennutzungsplans wird in nicht-öffentlicher Sitzung entschieden. Wann

werden die Bürger in das Verfahren eingebunden?

 

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Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne erklärte hierzu, dass durch die Änderung des Flächennutzungs-

plans das Verfahren zur Aufstellung von Windkraftanlagen eingeleitet wird. Die weiteren Beratungen

und Schritte erfolgen mit Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Herr B. stellte folgende Frage an die Bezirksbürgermeisterin Frau Köhne:

Warum ist der erste Schritt nicht- öffentlich?

Frau Köhne erklärte dazu, dass der Beginn des Verfahrens, in dem mögliche Flächen ausgewiesen werden, nicht in der Öffentlichkeit beraten und beschlossen wird, um  u.a. Spekulationen vorzubeugen.

Herr Günther erläuterte nochmals die Verfahrensweise. Lediglich die Programmberatung ist nicht-

öffentlich, alle weiteren Schritte (Erstellung der Gutachten, Beteiligung der Bürger..) werden

öffentlich behandelt.