15.12.2010 - 6 Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachenhier: ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

 

Frau Hergarten vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen erläuterte die Vorlage zum Zentren- und Nahversorgungskonzept Aachen. Durch den Beschluss der politischen Gremien zur Offenlage sollen die Bürgerinnen und Bürger als auch Behörden über das Konzept informiert werden. Nach Auswertung der Ergebnisse werden diese in den politischen Gremien vorgestellt.

Vertreter aller Fraktionen betonten, dass der Nahversorgungsbereich Rathausplatz unterstützt werden müsse. Dieser sei auch fußläufig zu erreichen und würde dadurch besonders für ältere Menschen die Versorgung sicherstellen. Auch stelle er eine Alternative zu den Discountern dar.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg regte an, den Nahversorgungsbereich nördlich zu verkleinern und diesen mit den Grundstückgrenzen des neu errichteten Penny-Marktes an der Roermonder Straße abschließen zu lassen. Dadurch werde eine weitere unerwünschte Ansiedlung unterbunden.

Frau Hergarten stimmte der Verkleinerung des Nahversorgungsbereichs zu. Allerdings würde dieses nichts am Status Quo der bestehenden Angebote ändern. Durch das Nahversorgungskonzept könne jedoch auf zukünftige, nicht gewünschte Entwicklungen Einfluss genommen werden.

Herr Bezirksvertreter Heeg als auch Herr Bezirksvertreter Pontzen gaben zu Bedenken, dass mit der Errichtung des neuen Discounters an der Roermonder Straße die Möglichkeit der Errichtung eines zentralen Haltepunkts für die Euregio-Bahn in Richterich erschwert wurde.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

Des Weiteren wird dem Planungsausschuss empfohlen, den Bereich des Nahversorgungszentrums in nördlicher Richtung bis zur Grundstückgrenze des Penny-Marktes einzuschränken, um den Einzelhandelsstandort Rathausplatz zu stärken.

 

Abstimmung: einstimmig

 

(Anmerkung durch Nachtrag des Fachbereichs vom 16.12.2010: Nach Überprüfung des Grenzverlaufs aufgrund des neu errichteten Discounters verläuft die Grenze des zentralen Versorgungsbereichs bereits entlang der Grundstücksgrenze des Discounters. Eine weitere Verkleinerung des zentralen Versorgungsbereichs ist nicht möglich).

 

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Anlagen zur Vorlage