Herr Ratajczyk gibt einen Überblick über die Aufgaben des
Landschaftsbeirates sowie über die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
und des Landschaftsgesetzes NRW.Die
Ausführungen werden von Herrn Fleu hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeit des
Vorsitzenden ergänzt.