29.09.2010 - 6 Festlegung einer Geschäftsordnung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Klee (Fachbereich Verwaltungsleitung) erklärt, dass es jetzt eine dauerhafte Regelung bezüglich der Stellvertretung im Integrationsrat gibt. Grundsätzlich ist weder für die gewählten Mitglieder noch für die Ratsmitglieder eine Stellvertretung zulässig. Er teilt außerdem mit, dass die neu gefasste Geschäftsordnung für den Integrationsrat alle wichtigen Regelungen für die Durchführung einer Sitzung enthält, so dass es keine Unstimmigkeiten in der Sach- und Rechtslage mehr geben dürfte.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage