10.11.2010 - 4 Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.201...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Betriebsleiter des Aachener Stadtbetriebes, Herr Narloch erläutert, dass die Änderungen in der neuen Friedhofssatzung auch die Wünsche der Genossenschaften der Gärtner und der Bestatter berücksichtigten.

Auf die Frage von Herrn Klopstein bezüglich der fehlenden Formulierung im § 8 Abs. 2 der Friedhofssatzung „nach Feststellung des Todes“ antwortet Herr Maier, dass die dort gewählte Formulierung der des Bestattungsgesetzes NW entspricht.

Ratsfrau Dr. Wolf gibt zum gleichen Paragraphen zu bedenken, dass die Ausnahme der Freigabe von Toten z.B. bei ungeklärter Todesursache fehle.

Hierzu erläutert Herr Maier, dass Leichen natürlich erst nach deren Freigabe durch die Staatsanwaltschaft binnen 8 Tagen zu bestatten seien.

Herr Palenberg fragt mit Blick auf § 6 Abs. 3 Buchstabe a) der Friedhofssatzung  nach, ob die Friedhöfe mit Elektrorollstühlen befahren werden dürfen, dies bejaht Herr Maier.

Herr Plum  gibt zu Bedenken, dass es wünschenswert sei, Grabsteine nicht „aus Kinderhand“ zu erwerben.

Hierzu erläutern sowohl der Vorsitzende, Ratsherr Haase, als auch Ratsherr Corsten, dass bereits mehrfach dieser auch politische Wunsch bekundet wurde und die Steinmetze gebeten wurden, dies zu beachten. Letztendlich liege es jedoch am Kunden, ob der „fair“ gehandelte Grabsteine kaufe. Die Medien werden gebeten, dies entsprechend zu würdigen.

Ebenso sieht Ratsherr Ferrari, dass letztendlich die Angehörigen über den Kauf des Grabsteines entscheiden.

Auf die Fragen von Herrn Plum und Herrn Palenberg antwortet der stellvertretende Betriebsleiter, Herr Maier, dass die Angabe der Öffnungszeiten vom 01.03. bis 31.10. eine Erweiterung der Öffnungszeiten darstelle und der Zeitraum der Ablagemöglichkeit von Grabschmuck an Rasenreihengräbern zwar zeitnah zu den christlichen Feiertagen Allerheiligen und Weihnachten, aber letztendlich gewillkürt seien.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2010, die Krematoriumssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2010 sowie den XII. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2010, die Krematoriumssatzung der Stadt Aachen vom 17.11.2010 sowie den XII. Nachtrag zu Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen.

 

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Anlagen zur Vorlage