23.11.2010 - 5 Bebauungsplan Nr. 928 - Rödgener Straße / Wamic...

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Beratung

Frau Beyer erläutert die Verwaltungsvorlage und weist darauf hin, dass alle Wünsche der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf berücksichtigt worden seien. 20%  der Wohnungen sollen so errichtet werden, dass sie mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus gefördert werden können, 50 % der Wohnungen müssen für Senioren bereitgestellt werden. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wird sich der Vorhabenträger im städtebaulichen Vertrag verpflichten. Die Stellplätze werden durch Baulast auf einer privaten Fläche in der Suttnerstraße gesichert.

 

Herr Römer (CDU) erklärt, dass nicht alle Wünsche der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf berücksichtigt worden seien. Die Verwaltung habe immer noch nicht ein plausibles Verkehrskonzept vorgelegt. Auch frage er sich, ob die Abwertung des Nachbargrundstückes rechtlich geprüft worden sei.  Wenn das nicht der Fall sei, könne der Bebauungsplan rechtlich anfechtbar sein.

 

Frau Beyer erklärt, dass der Bebauungsplan 849N -Lütticher Straße/Hasselholzerweg- nicht mit dem Bebauungsplan 928 vergleichbar sei.  Beim Bebauungsplan 849N habe die Verwaltung  massiv in private Eigentumsverhältnisse eingegriffen. Das sei hier nicht der Fall. Im Innenblockbereich würde derzeit kein Planungsrecht nach § 34 Baugesetzbuch bestehen. Außerdem würde der Flächennutzungsplan hier „Grünfläche“ darstellen, die mit dem Bebauungsplan 928 gesichert werden soll

Für Herrn Schäfer (SPD) ist es wichtig zu klären, ob die von Herrn Römer (CDU) dargestellte Abwertung eines Nachbargrundstückes die Rechtssicherheit des Bebauungsplanes 928 berühre. Bis zur Klärung solle kein Beschluss erfolgen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt einstimmig über die Vorlage erst dann zu entscheiden, wenn die Verwaltung die rechtliche Situation über die Abwertung des Nachbargrundstückes geklärt hat und ein schlüssiges  Verkehrskonzept vorlegt.

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Anlagen zur Vorlage